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Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?

Systemcrasher / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Hintergrund:

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Kaum war sie bei mir angemeldet, kam der  berüchtigte GEZ-Brief.

Formular ausgefüllt, schließlich existiert für meine Wohnung bereits ein Beitragskonto.

Gefaxt, automatische Faxbestätigung bekommen.

Letzten Freitag erneut Brief der GEZ:

"Sie haben sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet".

Erneute Zahlungsaufforderung mit dem selben Formular.

Was soll man dazu noch sagen.......

Dieser Beitrag wurde vom Thread "Rundfunkbeitragspflicht für Studenten mit wechselnden ausländischen Mitbewohnern" wegen Themenabweichung abgespaltet.
Null Toleranz f?r Intoleranz
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mawe2 Systemcrasher „Danke für den langen Beitrag. Meine Freundin ist zwar Ausländerin, kommt aber nicht aus einem Kriesengebiet. Wie gesagt: ...“
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Ich hatte gehofft, es geht auch etwas einfacher (Bürgeramt, Einkommensbescheid und damit Freistellungsbestätigung).

So wäre es ja OK. Aber das ist nicht gewollt.

oder zahlen mit Vorbehaltsvermerk wegen "unsicher Rechtslage"

Das Geld ist dann trotzdem weg. Und es kommt nie wieder...

Ansonsten kann ich nur hoffen, daß endlich mal eine Partei an die Macht kommt, die keine Mitgflieder in den Anstaltsvorständen hat.

Rundfunk ist Ländersache. Da müssen also in 16 Ländern komplett andere Parteien die Macht übernehmen.

Und die, die dafür in Frage kommen, sorgen dann schon dafür, dass der Rundfunkbeitrag Dein kleinstes Problem sein wird!

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