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Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?

Systemcrasher / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Hintergrund:

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Kaum war sie bei mir angemeldet, kam der  berüchtigte GEZ-Brief.

Formular ausgefüllt, schließlich existiert für meine Wohnung bereits ein Beitragskonto.

Gefaxt, automatische Faxbestätigung bekommen.

Letzten Freitag erneut Brief der GEZ:

"Sie haben sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet".

Erneute Zahlungsaufforderung mit dem selben Formular.

Was soll man dazu noch sagen.......

Dieser Beitrag wurde vom Thread "Rundfunkbeitragspflicht für Studenten mit wechselnden ausländischen Mitbewohnern" wegen Themenabweichung abgespaltet.
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gelöscht_323936 Systemcrasher „Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?“
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https://www.verbraucherzentrale.de/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren#gibteseinebefreiungsmoeglichkeitwegenzugeringeneinkommens

Der Link ist aktuell - Stand: 28.02.2017 - auch wenn darin Rundfunkgebuehren steht!

Eine Befreiung gibt es nur noch bei Bezug  oder freiwilligem Nichtbezug von Sozialleistungen. Geringes Einkommen heißt bei Rundfunkbeitrag HartzIV-Anspruch + weniger als Rundfunkbeitrag von 17,50 EUR monatlich.

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Für eine Befreiung wegen geringen Einkommens muss in jedem Fall vorher ein Antrag auf HartzIV oder Sozialgeld gestellt werden.
Der Bescheid auf diesen Antrag gehört zu dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Das gilt auch, wenn es Zahlungsverpflichtungen gibt, z.B. wegen Unterhalt.

SRY - das sind keine guten Nachrichten.
Mehr meckere ich jetzt und hier aber nicht - wie zum Zugriff und zur Weitergabe persönlicher Daten der Behörden untereinander.

Gruß,
Anne

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