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Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?

Systemcrasher / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Hintergrund:

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Kaum war sie bei mir angemeldet, kam der  berüchtigte GEZ-Brief.

Formular ausgefüllt, schließlich existiert für meine Wohnung bereits ein Beitragskonto.

Gefaxt, automatische Faxbestätigung bekommen.

Letzten Freitag erneut Brief der GEZ:

"Sie haben sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet".

Erneute Zahlungsaufforderung mit dem selben Formular.

Was soll man dazu noch sagen.......

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mawe2 Systemcrasher „Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?“
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Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Soweit ich weiß, gibt es keine untere Grenze. Wer kein Bafög und kein ALG II o.ä. bezieht, muss Rundfunkbeitrag bezahlen. Auch, wenn er tatsächlich viel weniger Einkommen hat, als ein ALG-II-Bezieher.

Das interessiert ja schließlich auch an anderer Stellen nicht: Einfach nur wenig verdienen reicht nicht, um die ganzen Ermäßigungen / Befreiungen / Zuschüsse usw. zu bekommen, die ein ALG-II-Empfänger kriegt. Man muss dann auch tatsächlich ALG II beziehen... Ist absurd, ist aber so.

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