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Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?

Systemcrasher / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Hintergrund:

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Kaum war sie bei mir angemeldet, kam der  berüchtigte GEZ-Brief.

Formular ausgefüllt, schließlich existiert für meine Wohnung bereits ein Beitragskonto.

Gefaxt, automatische Faxbestätigung bekommen.

Letzten Freitag erneut Brief der GEZ:

"Sie haben sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet".

Erneute Zahlungsaufforderung mit dem selben Formular.

Was soll man dazu noch sagen.......

Dieser Beitrag wurde vom Thread "Rundfunkbeitragspflicht für Studenten mit wechselnden ausländischen Mitbewohnern" wegen Themenabweichung abgespaltet.
Null Toleranz f?r Intoleranz
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gelöscht_103956 mawe2 „Soweit ich weiß, gibt es keine untere Grenze. Wer kein Bafög und kein ALG II o.ä. bezieht, muss Rundfunkbeitrag ...“
Optionen
Man muss dann auch tatsächlich ALG II beziehen... Ist absurd, ist aber so.

janein.

" Seit meine freundin bei mir eingezogen ist..." 

Mann, kannste nicht auf schwul machen???UnschuldigCoolGeld

Naja, jetzt wo das Kind im Brunnen gefallen ist....

Eine Möglichkeit noch den begehrten "Amtsbescheid" zu bekommen ist folgender:

1. Da deine Freundin arbeiten geht, alles mögliche an Rechnungen sammeln, die zum Erzielen des Einkommen notwendig ist. Ihr müsst dabei ausgesprochen kreativ sein! Was das Finanzamt anerkennt geht hier auch. Du kannst auch Tel.-Rechnungen angeben. Schließlich braucht man das für Bewerbungen. Beispiele: Versicherungen, Autokosten, Bürobedarf, Krankheitskosten, die die Kasse nicht zahlt, Altersvorsorge, Unterhalt Dritter (Kinder, Eltern), Bafög-Schulden, habt ihr selbstbewohntes Eigentum, alles was damit zu tun hat, das Eigentum zu sichern und zu erhalten, NICKLES-Abo, grins, Spenden, usw usw.  Möglichst immer wiederkehrende Kosten auflisten


Seht zu, dass diese Kosten mit dem Eigenbedarf und Wohnungskosten annähernd, herunter gerechnetheißt 10-15% über H4-Satz, erreicht. Oder besser H4-Bewilligsngrenze erreicht.

2. Dann geht ihr zum Sozialamt. Und stellt einen Antrag auf einmalige Beihilfen.

Und auch hier ist Kreativität angesagt. Ihr braucht einen neuen Kühlschrank, Waschmaschine weil der Weg zum nächsten Waschcenter zu weit ist, Bewerbungsgarderobe, PFLICHT-RENOVIERUNG in Mietwohnung,  Kinder???  Da geht immer was, Hausreparaturen, neuer TV weil alter kaputt, neuer Drucker, PC, etc. für Bewerbungen, neue Möbel, die dringend ersetzt werden müssen,  neu Matrazen bei Rückprobleme, Schwangerschaft???, Behinderungen und chronische Krankheiten, die fortwährende Kosten verursachen, aufwendige krankheitsbedingte Ernährung,   etc, etc, etc.  

Seht zu, dass die Beihilfen so hoch sind, dass in der Bemessungsrechnung euer Eigenanteil deutlich übertrifft, sprich Kosten von 200 Euro und drüber sollte es schon sein. Kleinkram wie Bratpfannen bringen überhaupt nix.

3. VORHER genau planen und RECHNEN, dass Euer Einkommen max. 15% über den Sozialhilfesatz in besonderen Lebenslagen liegt. (etwa H4) Liegt ihr drüber habt ihr die Axxkarte gezogen!!

4. Habt ihr Vermögen, egal in welcher Form. REDUZIEREN bis die Grenze zum Schutzvermögen erreicht ist. Und bitte alles schön unter der Bettdecke so lagern, dass selbst Hausbesuche nix finden werden. (Bankschließfächer können geprüft werden, obwohl dass öffentlich abgestritten wird.) 

5a. So präpariert geht ihr zum Sozialamt (ohne Anmeldung!) und stellt einen + schriftlichen + Antrag auf einmalige Beihilfen. Den Negativbescheid des Jobcenters solltet ihr natürlich dabei haben.

5. Lasst euch nicht abwimmeln, Geht notfalls zu Rechtsberatung. imho. die beste GRATIS Sozialhilfeberatung hat immer noch die Kirche. grins.

6. Stellt sich das Sozialamt immer noch quer. PKH-Antrag beim Amtsgericht stellen, Anwalt f. Sozialrecht aufsuchen. Und die Anwaltssuche solltet ihr natürlich VORHER gemacht haben, welcher Anwalt sich in eurer Stadt noch halbwegs für Klientel einsetzt.

7. Hab ihr mit viel Kampf und Glück erreicht, dass ihr eine Bewilligung, wenn es auch nur über läppische 20 Euro sind, hab ihr den amtlichen Bescheid, dass ihr einkommensschwach und aufgrund der unsicheren (finanziellen) Lebenslage mit H4-Empfängern gleichgestellt werden wollt.

8. Wird der Antrag abgelehnt vor dem AG klagen. Kostet euch 20 Euro PKH.

9. Bei Früh-Rentnern ergeben sich noch andere Bemessungsgrenzen und Kostenaufwendungen. Der Weg zum Ziel ist der gleiche.

Eine Garantie, dass es klappt, kann ich natürlich nicht geben. Einen Versuch mit 20 Euro " Eintrittsgeld"  ist die Sache auf jeden Fall immer wert. Und ihr könnt nur gewinnen!!!

btw

Eine politische Begründung wäre, mit Migranten-"Asyl-Kriegs-Flüchtlinge-"Schutz-Suchende"

gleichgestellt zu werden- Die ZAHLEN GARNIX.

Soweit ich weiß hat das auch noch keiner versucht vor unsere Justiz durch zu kämpfen.  

Im Netz kursieren zahlreiche eingestellteLeistungsbescheide von Migranten, die einen doppelten H4 für jedes Haushaltsmitglied

plus etwa 1000 Euro für jedes Kind bekommen plus 2200 Euro/monatl. "Eingliederungshilfe", wenn sie einen 1-Euro-Job machen.

Natürlich wird das jedes deutsche "Gericht" aus Staatsraision verwerfen. Da bleibt der Weg nur bis nach Straßburg offen.

Um das ganze auf schizophrene Artauf die Spitze zu treiben, könnte man einen auf "verfolgten, diskriminierten Reichsbürger" machen und "Asyl beantragen". Aus Sicht der BRD-Angestellten sind "Reichsbürger" ja "Ausländer".CoolCoolGeldGeld

Das wäre aber nur für die, die mit dem ganz dicken Fell und kampfgeist zu empfehlen.

 

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