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Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?

Systemcrasher / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Hintergrund:

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Kaum war sie bei mir angemeldet, kam der  berüchtigte GEZ-Brief.

Formular ausgefüllt, schließlich existiert für meine Wohnung bereits ein Beitragskonto.

Gefaxt, automatische Faxbestätigung bekommen.

Letzten Freitag erneut Brief der GEZ:

"Sie haben sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet".

Erneute Zahlungsaufforderung mit dem selben Formular.

Was soll man dazu noch sagen.......

Dieser Beitrag wurde vom Thread "Rundfunkbeitragspflicht für Studenten mit wechselnden ausländischen Mitbewohnern" wegen Themenabweichung abgespaltet.
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Systemcrasher gelöscht_103956 „janein. Seit meine freundin bei mir eingezogen ist... Mann, kannste nicht auf schwul machen??? Naja, jetzt wo das Kind im ...“
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Das wäre aber nur für die, die mit dem ganz dicken Fell und kampfgeist zu empfehlen.

Danke für den langen Beitrag.

Meine Freundin ist zwar Ausländerin, kommt aber nicht aus einem Kriesengebiet.

Wie gesagt: Wir liegen knapp darüber, wie knapp, weiß ich nicht, da nur in der Leistungstabelle grob nachgeschaut.

Ich bin froh, daß ich die Diskriminierungsbehörde (Arge) endlich los bin.

Ich hatte gehofft, es geht auch etwas einfacher (Bürgeramt, Einkommensbescheid und damit Freistellungsbestätigung).

Versuchen werde ichs dennoch. Allerdings nicht Deinen mir zu komplizierten Weg.

Ansonsten: Entweder Totalverweigerung mit anschließender eidesstattlicher Versicherung (ist nicht die erste) oder zahlen mit Vorbehaltsvermerk wegen "unsicher Rechtslage".

Ansonsten kann ich nur hoffen, daß endlich mal eine Partei an die Macht kommt, die keine Mitgflieder in den Anstaltsvorständen hat.

PS: Pizzaläden müssen hier in Deutschland auch "Schutzgelder" zahlen.....

Im Prinzip kein wesentlicher Unterschied.

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