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Zwangsvollstreckungssache Mitteldeutscher Rundfunk

user_323294 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Abend,

ich habe am 13.02.2015 Post von der Gerichtsvollzieherin bekommen.

"In oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbaren Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (zum 17.03.2015) 450,36€ zu Vollstrecken."

Ich habe darauf hin einen Termin bei der Gerichtsvollzieherin erhalten. Diese Teilte mir mit, dass ich nicht zahlen müsste, sollte aber Wiederspruch beim Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- einreichen.

Können Sie mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps für den Wiederspruch beim Amtsgericht geben.

Vielen vielen Dank.

LG Katharina

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Richtig gut! gelöscht_305164
Talaminga Max Payne „Du verwechselst da was: Beim Wehrdienst ging es um die ...“
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Das sind bei mir immer Gewissensgründe. Das hilft denen um unmoralische Dinge zu tun, mein Geld kriegen sie dafür nicht!

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