Guten Abend,
ich habe am 13.02.2015 Post von der Gerichtsvollzieherin bekommen.
"In oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbaren Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (zum 17.03.2015) 450,36€ zu Vollstrecken."
Ich habe darauf hin einen Termin bei der Gerichtsvollzieherin erhalten. Diese Teilte mir mit, dass ich nicht zahlen müsste, sollte aber Wiederspruch beim Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- einreichen.
Können Sie mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps für den Wiederspruch beim Amtsgericht geben.
Vielen vielen Dank.
LG Katharina
Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge
Vendetta, la tre colori, das is quatsch, les mal die Drohungen der dt. Herrschaft, dann weißt auch du Bescheid. Oder was glaubst du, warum Millionen still im Unrecht roboten. Jeder ist vor dem Gesetz gleich: Das betrifft nur die Pflichten, nicht die Rechte, bah!!