Guten Abend,
ich habe am 13.02.2015 Post von der Gerichtsvollzieherin bekommen.
"In oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbaren Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (zum 17.03.2015) 450,36€ zu Vollstrecken."
Ich habe darauf hin einen Termin bei der Gerichtsvollzieherin erhalten. Diese Teilte mir mit, dass ich nicht zahlen müsste, sollte aber Wiederspruch beim Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- einreichen.
Können Sie mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps für den Wiederspruch beim Amtsgericht geben.
Vielen vielen Dank.
LG Katharina
Rundfunkbeitrag Widerstand 208 Themen, 4.201 Beiträge
Dummdödeltum wird halt auch vererbt und schon für mindestens normal Begabte war da die Todesrate bei mindestens 25% und noch viel höher, wenn man darauf ohne wenn und aber bestand!!!
Und bei denen, die dafür in Strafbataillone kamen war die Todesrate auch viel viel höher als "nur" 25%!!!