Guten Abend,
ich habe am 13.02.2015 Post von der Gerichtsvollzieherin bekommen.
"In oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbaren Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (zum 17.03.2015) 450,36€ zu Vollstrecken."
Ich habe darauf hin einen Termin bei der Gerichtsvollzieherin erhalten. Diese Teilte mir mit, dass ich nicht zahlen müsste, sollte aber Wiederspruch beim Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- einreichen.
Können Sie mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps für den Wiederspruch beim Amtsgericht geben.
Vielen vielen Dank.
LG Katharina
Rundfunkbeitrag Widerstand 207 Themen, 4.193 Beiträge
Direkte Formulierungsvorschläge würden auf eine unstatthafte Rechtsberatung hinauslaufen, weil Du ja einen rechtlichen Schritt begründen möchtest.
Frage:
Was willst Du denn erreichen? -- Nur einen Aufschub? -- Oder eine Befreiung von der Zahlungspflicht?