Guten Abend,
ich habe am 13.02.2015 Post von der Gerichtsvollzieherin bekommen.
"In oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbaren Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (zum 17.03.2015) 450,36€ zu Vollstrecken."
Ich habe darauf hin einen Termin bei der Gerichtsvollzieherin erhalten. Diese Teilte mir mit, dass ich nicht zahlen müsste, sollte aber Wiederspruch beim Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- einreichen.
Können Sie mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps für den Wiederspruch beim Amtsgericht geben.
Vielen vielen Dank.
LG Katharina
Rundfunkbeitrag Widerstand 209 Themen, 4.231 Beiträge
da stimme ich dir zu . . . nur lasse ICH mich nicht so schnell einschüchtern, ich geh aufs Ganze, was auch kommt
les mal die Drohungen der dt. Herrschaft,
kenne ich nur zu gut, wenn ALLE sich immer alles gefallen lassen, ist es auch nicht toll ??? oder . . . wer in der Hölle war, Ma.ari Sh..if, wieder aus ihr "heil" raus kam, sieht diese Welt mit anderen Augen . . . diese Arschkriecher namens Politiker sind es einfach nicht wert, die retten nur den eigenen Arsch, füllen sich die Taschen voll, haben nicht einmal Skrupel dabei