Guten Abend,
ich habe am 13.02.2015 Post von der Gerichtsvollzieherin bekommen.
"In oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbaren Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (zum 17.03.2015) 450,36€ zu Vollstrecken."
Ich habe darauf hin einen Termin bei der Gerichtsvollzieherin erhalten. Diese Teilte mir mit, dass ich nicht zahlen müsste, sollte aber Wiederspruch beim Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- einreichen.
Können Sie mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps für den Wiederspruch beim Amtsgericht geben.
Vielen vielen Dank.
LG Katharina
Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge
Eher sogar ziemlich sicher...
http://de.wikipedia.org/wiki/Bew%C3%A4hrungsbataillon
http://de.wikipedia.org/wiki/Emslandlager
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#Zeit_des_Nationalsozialismus
Von Geschichte hat der Typ natürlich auch keinen blassen Schimmer!!!