.....hier mal ein lesenswerter Kommentar: http://www.jurablogs.com/go/internetwerbeblocker-wettbewerbsrechtlich-zulaessig
Gruß
K.-H.
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Gruß
K.-H.
Danke Dir.
Die Whitelist sollte ja auch im Falle der Mediathek funktionieren.
Dann braucht auch der, eigentlich Sympathische und coole, Stromberg
nicht mehr bemüht werden.
Und nickles.de kommt sowieso in die Whitelist.