.....hier mal ein lesenswerter Kommentar: http://www.jurablogs.com/go/internetwerbeblocker-wettbewerbsrechtlich-zulaessig
Gruß
K.-H.
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Gruß
K.-H.
Immerhin wird ja der Provider und das "neuartige Rundfunkgerät" bezahlt. Bei der GEZ und jetzt beim Beitragsservice.
Und was hat z.b. die Pro7/Sat1-Media-AG davon? Nichts.
Die finanzieren sich halt zum größten Teil über Werbung und nicht über Gebühren oder Provider-Einnahmen.