.....hier mal ein lesenswerter Kommentar: http://www.jurablogs.com/go/internetwerbeblocker-wettbewerbsrechtlich-zulaessig
Gruß
K.-H.
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Gruß
K.-H.
Nun, noch komme ich ohne aus.
Es gab aber, vor Jahren mal eine Zeit, da war es nicht auszuhalten.
Gemeint ist die Werbung - mitten im Blickfeld des Monitors -
die auch noch penetrant mitgewandert ist. -- Grauenhaft.
Not tut ein Blocker der bei der Gegenstelle nicht sichbar ist.
So tut als habe man die Werbung standhaft ertragen.