Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
Zu den Abzug von Steuerberatungskosten muss ich aber Einspruch einlegen, das geht für Privatleute nicht mehr einfach so:
Schade, wieder ein Stück Gerechtigkeit weniger.– Zitat aus dem Artikel:
Das Finanzamt versagte den Abzug der Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit der Begründung, es handele sich bei diesen Steuerberatungskosten weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten.
Nach meiner Erinnerung fiel das immer unter Sonderausgaben. Klar, Betriebskosten kommen bei einer Privatperson nicht in Betracht.
CU
Olaf