Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
1. und 2. sind doch vollkommen unabhängig von einander. Wer weiter den Betrag nach 1. spenden will kann den auch weiterhin absetzen, bei Umwidmung zur Zahlung von 2. ist das nicht mehr der Fall.
Nur weil jemand lange Zeit freiwillig gespendet hat, könnte er nicht einfach aus Gewohnheitsrecht einen Beitrag ("öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung, […] die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile […] unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.") als Spende oder Schenkung deklarieren.
Um logische Schlüsse zu ziehen muss man zwingend das vollständige Regelwerk berücksichtigen. Aus Ausschnitten kann man keine validen Aussagen ableiten…