Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
Olaf, Du sollst ausführlich Antwort erhalten:
Meine Schwester fuhr während ihrer aktiven Zeit zwei Autos: Einen Mercedes der Kanzlei, der auf die Kanzlei angemeldet war und auch von den Sozii benutzt wurde, und einen BMW, der auf ihren privaten Namen angemeldet war.
Ihre Steuererklärungen hat die während ihrer aktiven Zeit unter "Dr. jur. Annnn Onnnn - Privatadresse" abgegeben und später unter "Dr. jur. Annnn Onnnn i.R. - Privatadresse".
Das mit dem Dienstwagen und dem Radio darin ist klar. Zu Radio in Privathaus und Auto sowie zu TV im Privathaus ist auch alles klar. Sie hat hinsichtlich der Steuererklärungen und der Absetzung der "GEZ" nur einmal ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin des zuständigen Finanzamtes geführt (siehe oben). Auch seit dem Zusatz "i.R." hat sich an der "durchgewunkenen"(?) Absetzung nichts geändert.
Bedauerlich finde ich an der ganzen Sache jetzt nur, dass sie von diesen Fakten erst an diesem Weihnachtsfest erzählte. Sie "dachte" angeblich, ich hätte die "GEZ" auch immer schon von der Steuer abgesetzt.
Sie empfahl mir jetzt, bein direkter Anfrage an den Sender (WDR) nicht von "Rundfunkgebühr" oder "Rundfunkbeitrag" zu sprechen, sondern nur von "Zahlungen an den Sender", wenn danach gefragt wird, ob der Sender "weiterhin als gemeinnütziges Unternehmen" gilt und ob "Zahlungen von Veranlagten an den WDR ausschließlich im Sinne der Gemeinnützigkeit verwendet" werden.
Das sei wichtig!
MfG,
Manfred