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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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mawe2 Harald Simon „Ich habe mal meinen Vater gefragt, der ist schon seit ...“
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Der Verein ist verpflichtet, Spendenquittungen auszustellen, selbst wenn der Spender diese nicht haben will.

Wenn der Spender eine Zuwendungsbestätigung gar nicht braucht (und nicht haben will), muss der Verein diese auch nicht ausstellen! Das hat mit der Buchhaltung auch nichts zu tun. Die Spende kann sehr wohl korrekt verbucht werden, ohne dass ein Brief mit einem bedruckten Papier auf die Reise gehen muss!

Es wäre ja geradezu hahnebüchen, wenn ein Spender z.B. einen kleinen Betrag spendet und diese Spende dann von den Verwaltungskosten für eine sinnlos ausgestellte (und per Post verschickte) Zuwendungsbestätigung sofort wieder aufgefressen wird!

I.d.R. versenden Vereine eine Zuwendungsbestätigung ab einer bestimmten Spenden-Höhe (z.B. 25 EUR) automatisch (weil man davon ausgegehen kann, dass ein Spender einer solchen Summe diese auch steuerlich geltend machen will), bei niedrigeren Beträgen wird die Zuwendungsbestätigung meist auf Wunsch des Spenders zugesandt.

Aber bei Beträgen bis ca. 10 EUR macht das dann schlicht keinen Sinn mehr!

Und bei Beträgen unter 200 EUR ist eine Zuwendungsbestätigung auch für steuereliche Zwecke unnötig.

Gruß, mawe2

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