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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

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Harald Simon mawe2 „Wenn der Spender eine Zuwendungsbestätigung gar nicht ...“
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Es verursacht viel mehr Verwaltungsaufwand, wenn der Spender später noch kommt und dann doch eine Spendenquittung will. Das passiert so oft, dass man das nicht als Ausnahme behandeln kann, sondern eher der Regelfall ist. 

Wenn der Empfänger die Quittung nicht zugeschickt bekommt, weil er sie nicht will, steckt die aber entweder schon in der elektronischen Buchhaltung oder in einem Ordner für den Fall der Fälle. Formal ausgestellt ist die, weil dort z.B. drauf vermerkt wird, dass der Spender sie nicht zugestellt haben wollte.

Bevor die Diskussion hier wieder weitergeht: Ich habe die Handlungsanweisung der Finanzverwaltung einsehen können. Das ist Auflage für die Einstufung des Vereins, macht der Verein das nicht, verliert er diese.

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