Welche Schlüsse ziehe ich daraus?
Wer mich, auf meinem Grundstück -welches öffentlich kaum einsehbar ist, filmt, verletzt mein Persönlichkeitsrecht. Unabhängig davon ob Er/Sie den Film der Öffentlichkeit zugänglich macht, oder sich nur im Kämmerlein daran hochzieht.
Etwas anders dürfte der Fall liegen, wenn ich jemanden filme der eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begeht.
Z.B. wenn mein Nachbar Abfälle im Garten verbrennt und dabei mein Haus/Wohnung einnebelt.
Hier würde ich ja zwecks Beweissicherung filmen, auch wenn Er/Sie dabei nackend zu Werke gehen.
Die Frage wäre hier sicher nach dem zuständigen Gesetz. Ist hier das Umweltschutzgesetz, das Nachbarschaftsrecht oder das Gesetz gegen Hexenumtriebe anzuwenden?