das Fotografieren und Filmen fremder Personen, ohne deren Einwilligung ist strafbar.
Rechtsgrundlage?
Wenn der Nachbar einfach so filmen kann, ist das vermutlich nicht "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum". Somit der § 201a StGB nicht einschlägig.
Knipsen darf man in der Öffentlichkeit fast alles (z.B. Panoramafreiheit). Nur die Veröffentlichung wird (z.B. in §§ 22 f. KunstUrhG) rechtlich etwas restriktiver geregelt.
aber es ist zweifellos Porno wenn der Opa das filmt und ins Internet stellt.
Reine Nacktaufnahmen sind noch lange keine Pornografie. Nach deutscher Rechtsprechung handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren.“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. März 1974, Az.: 1 Ss 847/73)