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Frage bezüglich Bann von Usern (geschlossen)

gelöscht_137978 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Mir brennt eine Frage auf der Zunge, die mich seit einiger Zeit beschäftigt.

Ausschlaggebend war ein Vorgang, in dem einem User per Gericht untersagt wurde, an einem Forum teilzunehmen, bzw. sich in irgendeiner Form anzumelden.

Also ein virtuelles Hausverbot. Es geht mit hier nicht um die Durchsetzbarkeit!

Diese Frage ist in erster Linie an die Vips gerichtet, da sie ja letzten Endes darüber entscheiden.

Ein User bekommt einen Bann, sagen wir, erst 1 Woche als Warnschuß und später, wenn keine Änderung feststellbar ist, eine Dauerkarte ins Nirvana.

Zumindest würde ich das in Neuzeit bei Nickles so erkennen.

Die Frage nun, betrifft dieser Bann dann die Person oder lediglich den Account?

Oder wird dies etwas "angepasst", je nach Situation?

Achja, mir wärs recht, wenn man die Frage behandelt und es nicht abrutscht in "Nickles ist so gemein und die Welt so schlecht".

shrek3 gelöscht_137978 „Frage bezüglich Bann von Usern“
Optionen

Im Gegensatz zu einem Kneipeninhaber können wir erst mal nur den jeweiligen Account sperren - nicht die Person. Das liegt in der Natur der Sache begründet, begrenzt notgedrungen unsere Handlungsmöglichkeiten und wird demzufolge auch gerne vom gesperrten User ausgenutzt.

Daraus folgt, dass wir einem Folgeaccount nicht die gleiche (erwiesenermaßen vergeblich erfolgte) Engelsgeduld entgegenbringen, wenn der gesperrte User nach ein paar unverfänglich erscheinenden Einschleich-Postings unter dem neuen Account zu erkennen gibt, im Prinzip da weiterzumachen, wo er aufgehört hat.

Ich habe aber auch eine Frage an dich, da du sie ausgerechnet zu einem Zeitpunkt stellst, in dem ein bestimmter, frisch gesperrter User mit mehreren neuen Accounts hier erneut Fuß zu fassen versucht:

Hättest du diese Frage auch dann gestellt, wenn es nicht um Manfred gegangen wäre?

Gruß
Shrek3

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