Hallo zusammen,
Am letzten Wochenende hatte ich einen ziemlichen Ärger mit dem o.g. Produkt ^^.
Um eine solche Karte nutzen zu können, muss man mit dem Fingernagel o.ä. hartem Gegenstand einen Code auf der Rückseite freirubbeln. Doch irgendwie war die Schutzfolie bei diesem Exemplar reichlich hartnäckig. Kurzum, am Schluss hatte ich zusammen mit der Folie auch weite Teile des Codes mit weggerubbelt, der evtl. noch lesbare Rest desselben lag begraben unter einem schwärzlichen Klebstoffgeschmier.
Diese Erfahrung machte ich unmittelbar nach dem Kauf der Karte, direkt vor der Ladentür des Händlers, so dass ich nach diesem Misserfolg geradewegs wieder zurück an den Tresen stratzen und um Nachbesserung bitten konnte. Achselzuckende Auskunft der Verkäuferin: "Da müssen Sie sich mit Apple in Verbindung setzen. Wir können da gar nichts für Sie tun, Apple nimmt solche verhunzten Karten nicht zurück".
Nur mal so interessehalber - ist diese Haltung des Ladeninhabers eigentlich rechtlich angemessen? Normalerweise habe ich als zahlender Kunde doch Anspruch auf eine mangelfreie Ware. Da eine Nachbesserung = Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich gewesen wäre, bliebe dann doch nur Geld zurück oder eine funktionstüchtige Karte, oder sehe ich das falsch?
Gelten für solche "Spezialprodukte" irgendwie andere BGBs, und wieso soll es mein Problem als Kunde sein, wenn Apple solche Karten nicht zurücknimmt? Das ist doch wohl ein Problem zwischen Händler und Hersteller, oder liege ich schon wieder daneben?
Nach stundenlangem Hin und Her mit von Pontius zu Pilatus geschickt werden im Support-Bereich von Apple - 10 Mausklicks später landete ich wieder auf der Seite, von der ich gestartet war - E-Mail-Pingpong, Beweisfotos von der zerditschten Karte und so weiter wurde mit netterweise ein neuer Code zugeschickt. Damit hat es dann funktioniert.
Weitere durchaus interessante Äußerungen des Ladeninhabers: "Sie sind nicht der erste Kunde mit diesem Problem" - und noch viel schöner: "Am liebsten würden wir nur noch Samsung verkaufen, da ist das alles viel unkomplizierter".
Ohne Kommentar...
CU
Olaf
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Da hast du vollkommen recht, die gleichen Erfahrungen habe ich auch schon gemacht.
Marotte von mir: ich rechne während des Einkaufs immer im Kopf aus, was ich in Summe bezahlen muss. Wenn dann der Endbetrag an der Kasse nicht stimmt, weiß ich zwar nicht, welcher Artikel nicht gestimmt hat, aber ich lasse mir dann den Bon geben - sonst nicht - und rechne das anschließend in Ruhe nach.
Einen Supermarkt in meiner Nachbarschaft habe ich diesbezüglich ganz besonders auf dem Kieker. Noch in keinem Laden erlebt, dass ein so hoher Prozentsatz an Waren falsch ausgezeichnet ist. Allerdings liegen die Erfahrungen nun schon eine ganze Weile zurück, und inzwischen haben die auch einen neuen Filialleiter. Evtl. besteht da ein Zusammenhang.
Ganz tolles Erlebnis vor bald 20 Jahren in der Lebensmittelabteilung eines großen Kaufhauses: Da hat der Kassierer auch ein Getränk im Sonderangebot zum Normalpreis abgerechnet und meint dann noch allen Ernstes zu mir, das hätte ich ihm vorher ansagen(!!) müssen, dass das ein Sonderangebot war. Also eine Bringschuld des Kunden... manchmal fasst man sich an den Kopf.
CU
Olaf