Hallo zusammen,
Am letzten Wochenende hatte ich einen ziemlichen Ärger mit dem o.g. Produkt ^^.
Um eine solche Karte nutzen zu können, muss man mit dem Fingernagel o.ä. hartem Gegenstand einen Code auf der Rückseite freirubbeln. Doch irgendwie war die Schutzfolie bei diesem Exemplar reichlich hartnäckig. Kurzum, am Schluss hatte ich zusammen mit der Folie auch weite Teile des Codes mit weggerubbelt, der evtl. noch lesbare Rest desselben lag begraben unter einem schwärzlichen Klebstoffgeschmier.
Diese Erfahrung machte ich unmittelbar nach dem Kauf der Karte, direkt vor der Ladentür des Händlers, so dass ich nach diesem Misserfolg geradewegs wieder zurück an den Tresen stratzen und um Nachbesserung bitten konnte. Achselzuckende Auskunft der Verkäuferin: "Da müssen Sie sich mit Apple in Verbindung setzen. Wir können da gar nichts für Sie tun, Apple nimmt solche verhunzten Karten nicht zurück".
Nur mal so interessehalber - ist diese Haltung des Ladeninhabers eigentlich rechtlich angemessen? Normalerweise habe ich als zahlender Kunde doch Anspruch auf eine mangelfreie Ware. Da eine Nachbesserung = Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich gewesen wäre, bliebe dann doch nur Geld zurück oder eine funktionstüchtige Karte, oder sehe ich das falsch?
Gelten für solche "Spezialprodukte" irgendwie andere BGBs, und wieso soll es mein Problem als Kunde sein, wenn Apple solche Karten nicht zurücknimmt? Das ist doch wohl ein Problem zwischen Händler und Hersteller, oder liege ich schon wieder daneben?
Nach stundenlangem Hin und Her mit von Pontius zu Pilatus geschickt werden im Support-Bereich von Apple - 10 Mausklicks später landete ich wieder auf der Seite, von der ich gestartet war - E-Mail-Pingpong, Beweisfotos von der zerditschten Karte und so weiter wurde mit netterweise ein neuer Code zugeschickt. Damit hat es dann funktioniert.
Weitere durchaus interessante Äußerungen des Ladeninhabers: "Sie sind nicht der erste Kunde mit diesem Problem" - und noch viel schöner: "Am liebsten würden wir nur noch Samsung verkaufen, da ist das alles viel unkomplizierter".
Ohne Kommentar...
CU
Olaf
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es gibt nur ein BGB.
Welches in mehrere Bücher unterteilt ist, insofern wäre der Plural gar nicht so abwegig, oder? :)
Wobei Olaf's Sachverhalt glaube ich, im BGB gar nicht behandelt wird, weil Handelsrecht?
an der Kasse bezahlt und dafür einen Kassenbon mit einem Code bekommtVielleicht war's ja in Olaf's Fall auch solch ein Kassenbon... :D
mfg :)