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25-EUR-iTunes-Guthabenkarte mit unlesbarem Code

Olaf19 / 17 Antworten / Baumansicht Nickles


Hallo zusammen,

Am letzten Wochenende hatte ich einen ziemlichen Ärger mit dem o.g. Produkt ^^.

Um eine solche Karte nutzen zu können, muss man mit dem Fingernagel o.ä. hartem Gegenstand einen Code auf der Rückseite freirubbeln. Doch irgendwie war die Schutzfolie bei diesem Exemplar reichlich hartnäckig. Kurzum, am Schluss hatte ich zusammen mit der Folie auch weite Teile des Codes mit weggerubbelt, der evtl. noch lesbare Rest desselben lag begraben unter einem schwärzlichen Klebstoffgeschmier.

Diese Erfahrung machte ich unmittelbar nach dem Kauf der Karte, direkt vor der Ladentür des Händlers, so dass ich nach diesem Misserfolg geradewegs wieder zurück an den Tresen stratzen und um Nachbesserung bitten konnte. Achselzuckende Auskunft der Verkäuferin: "Da müssen Sie sich mit Apple in Verbindung setzen. Wir können da gar nichts für Sie tun, Apple nimmt solche verhunzten Karten nicht zurück".

Nur mal so interessehalber - ist diese Haltung des Ladeninhabers eigentlich rechtlich angemessen? Normalerweise habe ich als zahlender Kunde doch Anspruch auf eine mangelfreie Ware. Da eine Nachbesserung = Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich gewesen wäre, bliebe dann doch nur Geld zurück oder eine funktionstüchtige Karte, oder sehe ich das falsch?

Gelten für solche "Spezialprodukte" irgendwie andere BGBs, und wieso soll es mein Problem als Kunde sein, wenn Apple solche Karten nicht zurücknimmt? Das ist doch wohl ein Problem zwischen Händler und Hersteller, oder liege ich schon wieder daneben?

Nach stundenlangem Hin und Her mit von Pontius zu Pilatus geschickt werden im Support-Bereich von Apple - 10 Mausklicks später landete ich wieder auf der Seite, von der ich gestartet war - E-Mail-Pingpong, Beweisfotos von der zerditschten Karte und so weiter wurde mit netterweise ein neuer Code zugeschickt. Damit hat es dann funktioniert.

Weitere durchaus interessante Äußerungen des Ladeninhabers: "Sie sind nicht der erste Kunde mit diesem Problem" - und noch viel schöner: "Am liebsten würden wir nur noch Samsung verkaufen, da ist das alles viel unkomplizierter".

Ohne Kommentar...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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torsten40 Olaf19 „25-EUR-iTunes-Guthabenkarte mit unlesbarem Code“
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Bei den Rubbelfeldern ist es doch so, wenn die Zeug runtergerubbelt, oder beschädigt wurde, braucht der Händler die nicht wieder zurück nehmen. Es steht auch auf der Karte drauf.
Du kannst ja auch, das Feld freigerubbelt haben, den Code eingelöst haben, und dann den Zahlencode beschädigt haben
Was natürlich im Gegensatz zu:

"Sie sind nicht der erste Kunde mit diesem Problem"
Steht.

Wie es im BGB steht, da muss ich passen, aber ich denke im härtfall, würde man vor Gericht verlieren.

Aber warum nimmt man einen Fingernagel? Seit Jahren ist es anerkannt, dass man dafür eine Münze nimmt
Freigeist
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Olaf19 torsten40 „Bei den Rubbelfeldern ist es doch so, wenn die Zeug ...“
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Aber warum nimmt man einen Fingernagel? Seit Jahren ist es anerkannt, dass man dafür eine Münze nimmt

Das werde ich beim nächsten Mal gern probieren, nur sehe ich da prinzipiell keinen Unterschied. Eine Münze ist doch genau so hart. Davon ab, das Hauptproblem schien die Hartnäckigkeit des Klebers und der Folie zu sein.

Du kannst ja auch, das Feld freigerubbelt haben, den Code eingelöst haben, und dann den Zahlencode beschädigt haben

Hat mein Arbeitskollege auch gesagt. Stelle ich mir in der Praxis aber schwierig vor, nur wenige Minuten nach dem Kauf.

CU
Olaf
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schnaffke Olaf19 „25-EUR-iTunes-Guthabenkarte mit unlesbarem Code“
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Hallo Olaf, wo kaufst du denn solche Rubbelcodekarten? Ich kenn jetzt nur solche, die man im Geschäft von einem Ständer nimmt, dann an der Kasse bezahlt und dafür einen Kassenbon mit einem Code bekommt. Natürlich ohne etwas freirubbeln zu müssen. Solche Karten hängen z.B. bei unserem REWE für alle möglichen Anbieter, unter anderem auch Apple i-Tunes. Schau dich mal in anderen Läden um, ob es da nicht solche Karten gibt, das macht dann weniger Stress.

Normalerweise habe ich als zahlender Kunde doch Anspruch auf eine mangelfreie Ware.
Die hast du ja auch bekommen, aber du hast sie ja kaputtgerubbelt ;-)
Es sei denn, die Verarbeitung der Karten war mangelhaft, sodaß solche Fehler öfter auftreten, aber das muß dann natürlich auch erst mal nach gewiesen werden.

"Da müssen Sie sich mit Apple in Verbindung setzen. Wir können da gar nichts für Sie tun, Apple nimmt solche verhunzten Karten nicht zurück".
Der Händler hat nun ein Problem. Wenn er dir die Karte umtauscht, muß er ja die defekte Karte beim Lieferanten reklamieren. Ob dass nun Apple ist oder ein Zwischenhändler ist ja egal, jetzt muß der Händler nachweisen, daß die Karte nicht in Ordnung war als er sie eingekauft hat. Und wie soll er das bitte tun? Sie ist kaputtgerubbelt....
So bleibt er auf der Karte und den Kosten sitzen, schreibt das Ding ab, und ärgert sich weiter über diese blöden Rubbelkarten...
Gelten für solche "Spezialprodukte" irgendwie andere BGBs
Nein, natürlich nicht, es gibt nur ein BGB.

Immerhin hats ja wohl doch noch geklappt mit dem Code, wenn auch nach vielem Hin und Her. Vielleicht doch nur ein Problem mit den Rubbelcodes....
Ärgere dich nicht all zu sehr, aber die Händler können oft auch wirklich nix dafür....

Gruß Schnaffke
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Andreas42 schnaffke „Hallo Olaf, wo kaufst du denn solche Rubbelcodekarten Ich ...“
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Hi!

Ich habe gerade erst gestern bei Real beiden bekommen: die Karte und einen Kassenbeleg.

Der Kassenbeleg besagt allerdings nur, dass die Karte aufgeladen wurde.

Das Freirubbeln des Kodes habe ich mit dem Fingernagel gemacht, so wie ich das eigentlich immer mache, weil das, was ich zuerst greife nicht gut klappt (Gestern war das nächste Objekt in Greiffweite eine abgelegte Wäscheklammer...) Zwinkernd

Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass man den Code wegrubbeln kann, da braucht nur ein leichter Beschichtungsfehler vorzuliegen.

Ich denke, dass man bei Fehlern im Rubbelcode über den Aufladebeleg (Kassenzettel), die erfolgte Aufladung/bezahlung hätte belegen können. bei mir hat aber Gestern alles so funktioniert, wie es sollte (d.h. Daumennagel ist noch dran, Wäscheklammer liegt noch da; Guthaben wurde eingebucht und aufgebraucht).

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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gelöscht_300542 schnaffke „Hallo Olaf, wo kaufst du denn solche Rubbelcodekarten Ich ...“
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es gibt nur ein BGB.

Welches in mehrere Bücher unterteilt ist, insofern wäre der Plural gar nicht so abwegig, oder? :)

Wobei Olaf's Sachverhalt glaube ich, im BGB gar nicht behandelt wird, weil Handelsrecht?

an der Kasse bezahlt und dafür einen Kassenbon mit einem Code bekommt
Vielleicht war's ja in Olaf's Fall auch solch ein Kassenbon...   :D

mfg :)
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Olaf19 gelöscht_300542 „Welches in mehrere Bücher unterteilt ist, insofern wäre ...“
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Vielleicht war's ja in Olaf's Fall auch solch ein Kassenbon...   :D

Wenn der Code auf dem Kassenbon gestanden hätte, hätt ich ihn ja nicht erst freirubbeln müssen :-)

CU
Olaf
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Olaf19 schnaffke „Hallo Olaf, wo kaufst du denn solche Rubbelcodekarten Ich ...“
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Ich kenn jetzt nur solche, die man im Geschäft von einem Ständer nimmt, dann an der Kasse bezahlt und dafür einen Kassenbon mit einem Code bekommt.

Hi Schnaff, das wiederum ist mir neu. Ich habe einmal in einem Telefonladen und einmal bei MediaMarkt eine solche Karte gekauft. War in beiden Fällen zum Rubbeln gemacht. Ich kaufe immer dort, wo die Karten gerade rabattiert sind, d.h. wo man für 20 EUR eine 25er bekommt.

Die [mangelfreie Ware] hast du ja auch bekommen, aber du hast sie ja kaputtgerubbelt ;-)
Ganz so ist das nicht. Das Freirubbeln des Codes gehört ja zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Andernfalls könnte man die Karte ja nicht zum Aufladen des Codes benutzen.

Wenn nun die Schutzfolie derart festsitzt, dass am Ende nur noch eine hässliche silbrig-schwarze Klebstoffpampe sitzenbleibt, dann ist die Karte nicht in Ordnung - man kann sie schlicht nicht so benutzen, wie sie gedacht ist.

Ärgere dich nicht all zu sehr, aber die Händler können oft auch wirklich nix dafür....

Nein, auf keinen Fall. Der Händler steckt nicht drin und ist selbst der Leidtragende.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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chrissv2 Olaf19 „25-EUR-iTunes-Guthabenkarte mit unlesbarem Code“
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Da würde mich mal interessieren wie diese Karte aussieht. Ich kenne nur die bunten, mit einem Motiv versehenen Plastikkarten, auf deren Rückseite eine Anleitung und das Rubbelfeld befindet. Dieses Ruppelfeld besteht aus einem grau-silbernen Belag den man auch von Rubbellosen kennt. Der ließ sich bei mir mit einer Münze immer recht einfach entfernen. Zumal sich die Nummer dann noch mal unter bzw auf einem etwas stärkeren Klarsichtplastik befindet. Also alles ziemlich robust gebaut.


"wurde mit netterweise ein neuer Code zugeschickt"

Anhand der Seriennummer sollte sich ja überprüfen lassen ob die Karte schon aktiviert und eingelöst wurde. Von daher sollte die Zustellung eines neuen Codes selbstverständlich sein.

""Am liebsten würden wir nur noch Samsung verkaufen,"

Gibt es jetzt von Samsung auch gutscheinkarten oder war das wieder ein "spezieller" Applefreund?

mfg
chris

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Olaf19 chrissv2 „Da würde mich mal interessieren wie diese Karte aussieht. ...“
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Ich kenne nur die bunten, mit einem Motiv versehenen Plastikkarten, auf deren Rückseite eine Anleitung und das Rubbelfeld befindet. Dieses Ruppelfeld besteht aus einem grau-silbernen Belag den man auch von Rubbellosen kennt.

Moin Chris, genau so eine Karte war das. Die 25er-Karten sind dunkelrosa und zeigen eine ekstatisch tanzende dunkelblaue Dame, mit weißem iPod in der Hand und weißem Knopf im Ohr. Ich könnte es beim nächsten Mal mit einer Münze versuchen, vielleicht geht das tatsächlich besser. Bei meiner ersten Karte habe ich es ebenfalls, genau wie von Andreas geschildert, mit den Fingern gemacht.

Anhand der Seriennummer sollte sich ja überprüfen lassen ob die Karte schon aktiviert und eingelöst wurde. Von daher sollte die Zustellung eines neuen Codes selbstverständlich sein.

Theoretisch könnte man die Seriennummer von einer unbenutzten/unverkauften Karte abschreiben - dann hat später der rechtmäßige Käufer ein Problem. Deswegen wollte Apple das Beweisfoto haben. Auf diesem war dann sowohl die Serennummer als auch das verschmierte Code-Feld gut zu erkennen.

Gibt es jetzt von Samsung auch gutscheinkarten oder war das wieder ein "spezieller" Applefreund?

Weder das eine noch das andere. Aber man muss einen solchen Händler natürlich auch verstehen, wenn der öfter solchen Ärger hat ("Sie sind nicht der Erste..."). In jedem Fall verkaufen sie die Smarphones beider Hersteller, und wenn ich die Andeutungen richtig verstehe, haben sie wohl mit Samsung generell weniger Stress als mit Apple.

Wenn Samsung irgendwann auch mit diesen Gutscheinkarten anfängt - afaik ist das geplant - dann relativiert sich das Ganze natürlich :-)

CU
Olaf
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schnaffke chrissv2 „Da würde mich mal interessieren wie diese Karte aussieht. ...“
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Da würde mich mal interessieren wie diese Karte aussieht. Ich kenne nur die bunten, mit einem Motiv versehenen Plastikkarten, auf deren Rückseite eine Anleitung und das Rubbelfeld befindet. Dieses Ruppelfeld besteht aus einem grau-silbernen Belag den man auch von Rubbellosen kennt.
Ich hab erst kürzlich beim REWE so eine Karte gekauft, das heißt, die Karte hab ich eignetlich nicht gekauft, die wurde an der Kasse wieder einbehalten. Auf der Rückseite ist nur ein Barcode, der wurde dann beim Kassieren eingescannt, und so kam der Code auf den Beleg. Gut, das war jetzt eine Aufladekarte für ein Prepaid Handy, aber die Karten für I-Tunes, die da auch an dem Ständer hängen,sehen genauso aus. Ich schau beim nächsten Einkauf noch mal genau nach und melde mich dann wieder.

Schnaffke
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Olaf19 schnaffke „Ich hab erst kürzlich beim REWE so eine Karte gekauft, das ...“
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Hi Schnaffke, war vorhin ebenfalls bei REWE, wenn auch wegen ganz anderer Dinge... die der Mensch ebenso benötigt, damit er nicht gänzlich vom Fleische fällt :-)

Ich habe mir die iTunes-Guthabenkarten dort einmal angeschaut - es sind genau die gleichen wie bei Saturn, MediaMarkt oder den kleinen Telefonläden. Auch dort ist ein Code aufgedruckt und durch eine Rubbelfolie versiegelt.

Die von dir beschriebene Methode finde ich übrigens recht elegant. Wenn der Freischaltcode auf den Kassenzettel aufgedruckt ist, kann man ihn in jedem Fall lesen, da besteht kein Risiko, dass der Klebstoff irgendetwas verschmiert oder man die Karte kaputtrubbelt. Und wenn dann immer noch irgendetwas nicht funktioniert, ist in jedem Fall der Supermarkt gefordert, denn der hat den Kassenbeleg ja ausgedruckt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Borlander Olaf19 „Hi Schnaffke, war vorhin ebenfalls bei REWE, wenn auch wegen ...“
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Mit dem üblichen Thermotransferdruck sollte man sich dann allerdings beeilen mit dem Einlösen des Codes. Dauerhaft stabil sieht nämlich anders aus. Und bloß nicht im warmen Auto liegen lassen…

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Olaf19 Nachtrag zu: „25-EUR-iTunes-Guthabenkarte mit unlesbarem Code“
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Hallo zusammen,
Nur für den Fall, dass noch jemand diesen Thread vom Frühlingsanfang abonniert hat:

Gestern war es so weit: wieder 20%-Rabattaktion der Telekom (läuft afaik noch bis Dienstag!), wieder derselbe Laden, wieder eine 25 EUR-Karte für 20 gekauft - und schon wieder den Fingernagel zum Freirubbeln genommen :-O

Diesmal allerdings gaaanz sachte und vorsichtig. Es war eigentlich mehr wie Krabbenpulen als Karte Rubbeln :-)

Und siehe da, der Code blieb unversehrt. Jedoch, nach dessen erfolgreicher Einlösung habe ich einmal die Probe aufs Exempel gemacht und mit roher Gewalt auf dem Code herumgekratzt. Irgendwann hatte ich ihn dann auch komplett unlesbar gemacht, jedoch - bis dahin waren einige Minuten vergangen.

Also entweder habe ich im März ein Montagsexemplar erwischt, oder die bei Apple haben sich die Kritik zu Herzen genommen - ich war ja bei weitem nicht der einzige mit diesem Problem! - und bei der Herstellung etwas verbessert. So jedenfalls lass ich mir das gern gefallen.

Dies nur der Vollständigkeit und Gerechtigkeit halber - man soll ja nicht immer nur meckern, wenn es etwas zu meckern gibt, sondern ruhig auch einmal etwas Lob verteilen ;-)

Greetz
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Andreas42 Olaf19 „Hallo zusammen, Nur für den Fall, dass noch jemand diesen ...“
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Hi!

Ich glaube vor zwei Wochen hatte Rewe eine solche Rabattaktion (sie hatten definitiv, ich bin mir nur zeitlich nicht sicher). Gelesen hatte ich das nur im Netz, im Laden war nichts davon zu finden und selbst die Kassiererin wusste nichts davon. "Ausprobieren!" war angesagt und in der Tat wurden die 20% abgezogen. Es lebe die zentrale EDV, die Preise ändert, ohne dass das der Laden mitbekommt... Überrascht

OK, aber eigentlich wollte ich was anderes schreiben: 

Nach deinen Erfahrungen bin ich diesmal etwas vorsichtiger ans "Rubbeln" gegangen und da tat sich erstmal gar nix!
Das ging bei der Karte davor ganz leicht und bei der Neuen tat sich mit dem Fingernagel erst mal nichts. Der Code mit dem "Rubbelverdeck" stand auch deutlich spürbar hohc, da hatte ich dann schon bedenken, dass ich den Code mit abhebe.
Mit einer Münze und etwas vorsichtigem Rubbeln (nicht in den Code hinein, sondern in der Rubbelschicht beginnend) habe ich den Code dann freilegen können.

Ich weiß nicht, ob ich ihn anders hatte beschädigen können (ich habe es nicht ausprobiert), aber das war schon ein spürbarer Unterschied zur letzten Karte.

Vielleicht sollten wir daraus mitnehmen, dass es mal leicht und mal schwerer sein kann, an den Code zu kommen. Etwas Vorsicht ist da sicherlich angebracht.

Bis dann
Andreas

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Olaf19 Andreas42 „Hi Ich glaube vor zwei Wochen hatte Rewe eine solche ...“
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Es lebe die zentrale EDV, die Preise ändert, ohne dass das der Laden mitbekommt...

Hi Andreas, das ergibt aber schon ein schwaches Bild, finde ich. Die Verkäufer/-innen und Kassierer/-innen sollten schon informiert werden, welche Artikel in welcher KW gerade im Sonderangebot sind. Auch sollte das im Laden entsprechend beschildert sein, sowohl für die Kunden als auch für das Personal. So etwas quasi "totzuschweigen" wirkt auf mich leicht unprofessionell.

Der Code mit dem "Rubbelverdeck" stand auch deutlich spürbar hoch, da hatte ich dann schon bedenken, dass ich den Code mit abhebe.

Witzig, das habe ich noch nie gesehen/erlebt. Bei meinen insgesamt 3 Karten war der Code immer einfach nur aufgedruckt und erschien nie im Stile eines "Reliefs". Es scheint mir ohnehin so zu sein, dass es unterschiedliche Serien von Guthabenkarten gibt. Die erste und die zweite unterschieden sich deutlich in Form und Größe, die eine war deutlich kürzer und dafür etwas breiter. Nur der Aufdruck war bei allen 3 im Prinzip gleich, bei der mittleren vielleicht etwas "kratz-überempfindlich" - siehe Eröffnungsposting ;-)

CU
Olaf
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Borlander Olaf19 „Hi Andreas, das ergibt aber schon ein schwaches Bild, finde ...“
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Auch sollte das im Laden entsprechend beschildert sein

In dieser Konstellation ist das noch harmlos: Ich habe es allerdings schon oft genug erlebt, dass Waren zwar bereits als Sonderangebot ausgezeichnet waren, jedoch noch nicht im System als solches hinterlegt. Die Differenz macht dann im Extremfall dann schon mal 30% der Gesamteinkaufssumme aus wenn man nicht aufpasst nachdem man zuvor bewusst größere Mengen von sowieso regelmäßig benötigten Artikeln eingepackt hat. Richtig unprofessionell wird es dann wenn man bei Beanstandung dann noch deutlich auf das Thema Preisauszeichnungsverordnung hinweisen muss bevor man das bezahlen darf was drauf steht. Wenn man an das Böse im Menschen glaubt dann könnte man da teilweise auch Vorsatz vermuten, aber dummerweise fehlt es an einer praxistauglichen Möglichkeit so etwas nachzuweisen ;-)

Gruß
bor

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Olaf19 Borlander „In dieser Konstellation ist das noch harmlos: Ich habe es ...“
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Da hast du vollkommen recht, die gleichen Erfahrungen habe ich auch schon gemacht.

Marotte von mir: ich rechne während des Einkaufs immer im Kopf aus, was ich in Summe bezahlen muss. Wenn dann der Endbetrag an der Kasse nicht stimmt, weiß ich zwar nicht, welcher Artikel nicht gestimmt hat, aber ich lasse mir dann den Bon geben - sonst nicht - und rechne das anschließend in Ruhe nach.

Einen Supermarkt in meiner Nachbarschaft habe ich diesbezüglich ganz besonders auf dem Kieker. Noch in keinem Laden erlebt, dass ein so hoher Prozentsatz an Waren falsch ausgezeichnet ist. Allerdings liegen die Erfahrungen nun schon eine ganze Weile zurück, und inzwischen haben die auch einen neuen Filialleiter. Evtl. besteht da ein Zusammenhang.

Ganz tolles Erlebnis vor bald 20 Jahren in der Lebensmittelabteilung eines großen Kaufhauses: Da hat der Kassierer auch ein Getränk im Sonderangebot zum Normalpreis abgerechnet und meint dann noch allen Ernstes zu mir, das hätte ich ihm vorher ansagen(!!) müssen, dass das ein Sonderangebot war. Also eine Bringschuld des Kunden... manchmal fasst man sich an den Kopf.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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