Hallo zusammen,
Am letzten Wochenende hatte ich einen ziemlichen Ärger mit dem o.g. Produkt ^^.
Um eine solche Karte nutzen zu können, muss man mit dem Fingernagel o.ä. hartem Gegenstand einen Code auf der Rückseite freirubbeln. Doch irgendwie war die Schutzfolie bei diesem Exemplar reichlich hartnäckig. Kurzum, am Schluss hatte ich zusammen mit der Folie auch weite Teile des Codes mit weggerubbelt, der evtl. noch lesbare Rest desselben lag begraben unter einem schwärzlichen Klebstoffgeschmier.
Diese Erfahrung machte ich unmittelbar nach dem Kauf der Karte, direkt vor der Ladentür des Händlers, so dass ich nach diesem Misserfolg geradewegs wieder zurück an den Tresen stratzen und um Nachbesserung bitten konnte. Achselzuckende Auskunft der Verkäuferin: "Da müssen Sie sich mit Apple in Verbindung setzen. Wir können da gar nichts für Sie tun, Apple nimmt solche verhunzten Karten nicht zurück".
Nur mal so interessehalber - ist diese Haltung des Ladeninhabers eigentlich rechtlich angemessen? Normalerweise habe ich als zahlender Kunde doch Anspruch auf eine mangelfreie Ware. Da eine Nachbesserung = Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich gewesen wäre, bliebe dann doch nur Geld zurück oder eine funktionstüchtige Karte, oder sehe ich das falsch?
Gelten für solche "Spezialprodukte" irgendwie andere BGBs, und wieso soll es mein Problem als Kunde sein, wenn Apple solche Karten nicht zurücknimmt? Das ist doch wohl ein Problem zwischen Händler und Hersteller, oder liege ich schon wieder daneben?
Nach stundenlangem Hin und Her mit von Pontius zu Pilatus geschickt werden im Support-Bereich von Apple - 10 Mausklicks später landete ich wieder auf der Seite, von der ich gestartet war - E-Mail-Pingpong, Beweisfotos von der zerditschten Karte und so weiter wurde mit netterweise ein neuer Code zugeschickt. Damit hat es dann funktioniert.
Weitere durchaus interessante Äußerungen des Ladeninhabers: "Sie sind nicht der erste Kunde mit diesem Problem" - und noch viel schöner: "Am liebsten würden wir nur noch Samsung verkaufen, da ist das alles viel unkomplizierter".
Ohne Kommentar...
CU
Olaf
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Auch sollte das im Laden entsprechend beschildert sein
In dieser Konstellation ist das noch harmlos: Ich habe es allerdings schon oft genug erlebt, dass Waren zwar bereits als Sonderangebot ausgezeichnet waren, jedoch noch nicht im System als solches hinterlegt. Die Differenz macht dann im Extremfall dann schon mal 30% der Gesamteinkaufssumme aus wenn man nicht aufpasst nachdem man zuvor bewusst größere Mengen von sowieso regelmäßig benötigten Artikeln eingepackt hat. Richtig unprofessionell wird es dann wenn man bei Beanstandung dann noch deutlich auf das Thema Preisauszeichnungsverordnung hinweisen muss bevor man das bezahlen darf was drauf steht. Wenn man an das Böse im Menschen glaubt dann könnte man da teilweise auch Vorsatz vermuten, aber dummerweise fehlt es an einer praxistauglichen Möglichkeit so etwas nachzuweisen ;-)
Gruß
bor