Off Topic 20.371 Themen, 226.178 Beiträge

Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben

gelöscht_265507 / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Das halte ich für pervers.

Eben in den Nachrichten auf SWR3.

Die amerikanische Waffenlobby wehrt sich gegen schärfere4 Waffengesetze.
Stattdessen sollen die Schulen mit Waffen verteidigt werden.

bei Antwort benachrichtigen
Keine Munition. gelöscht_265507
gelöscht_300542 shrek3 „Für einen Nazi habe ich dich von Anfang an nicht gehalten - ...“
Optionen
das geht eindeutig in Richtung Gewaltbereitschaft.

Ob Joerg69 in einigen seiner Formulierungen zu einer Gewaltbereitschaft hin tendiert, möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen.

Generell lässt sich aber sagen, dass eine gewisse Bereitschaft zur Gewalt, bzw. eine konkrete Gewaltanwendung, zumindest in bestimmten Situation nicht per se des Teufels, sondern sogar geboten ist.

Was ich damit sagen will ist, dass es auch gerechte Gewalt gibt und diese ein probates Mittel sein kann zur Abwendung einer ungerechten Gewalt.

Und ein gewisses Recht auf Gewalt ist uns sogar mit Artikel 20 Grundgesetz garantiert:

"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

http://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Und damit ist, je nach Situation, bestimmt nicht immer nur das werfen von Wattebäuschen oder Sitzblockaden gemeint.
 
Wohlgemerkt: "..wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."!

Die Crux mit dem Recht sich zur Wehr setzen zu dürfen ist, wann beginnt es konkret und welches konkrete Mittel darf/soll man in welcher konkreten Situation einsetzen?!

Aber wie gesagt, Gewalt kann ein legales Mittel sein um sich, andere oder etwas zu verteidigen, notfalls auch gegen eine Staatsgewalt.

mfg :)
bei Antwort benachrichtigen