Als ich dieser Tage mal wieder in meinem email-account herumstöberte, stieß mir eine mail meines neuen Providers 1 & 1,
(Nachfolgerin von Tante Alice, bzw. der Fa. HanseNet) in's Auge (Au !)
Da wurde lapidar mitgeteilt, daß die bisherige, per Briefpost versandte monatliche Rechnung nunmehr (wohl aus Kostengründen)
abgeschafft worden sei und man(n)/Frau als "König Kunde" (welche Ironie !) gleich die im Anhang befindliche Monatsrechnung
öffnen (und sich selber ausdrucken lassen) könne ....
Am besten ist, der (ohnehin hinreichend genug) geplagte User erhebt gegen diese Verfahrensweise Widerspruch und teilt mit,
daß der Provider ( gibt es hier im Forum ähnliche Fälle ? ) hier r e c h t s w i d r i g eine Teilleistung nicht erbringt, zu der er
vertraglich verpflichtet ist. Eine einseitige, inhaltliche (Teil-)Veränderung von Vertragsinhalten (auch solche mit einem Provider)
sind hierzulande nicht zulässig. (Hierzu bitte mal § 320 BGB, insbesondere dessen Absatz 2 durchlesen !)
Man(n)/Frau darf zwar nicht die monatlichen Providerkosten rückbuchen lassen (= 100 % Leistungsverweigerungsrecht liegt n i c h t vor!)
Ich habe meinem Provider mitgeteilt, daß ich der (klammheimlichen) Änderung w i d e r s r p r e c h e (das sollte jeder Betroffene
in vergleichbarer Situation auch tun) und habe angekündigt :
1. eine Leistungsklage bei Gericht gegen den Provider zu erheben, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt meiner Widerspruchsmail
"alte Zustand bei den monatlichen Abrechnungen", mithin Papierform, wie bislang, wieder erbracht werden sollte.
2. Zudem habe ich mitgeteilt, daß ich die Korrespondenz auch der Bundesnetzagentur (die u.a. auch für Telekommunikation zuständig
ist), als Aufsichtsbehörde zuleite mit der Bitte um Einleitung aufsichtsrechticher Maßnahmen gegen meine Provider.
Frage nochmal - Kennt das jemand hier im Forum oder hat jemand ähnliche Erfahrungen machen dürfen ?
Es grüßt der Notar
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi!
Das ist eine unbewiesene Behauptung! Ich behaupte
Das praktische in diesem besonderen Fall ist, dass vermutlich nur sicher ist, dass von uns niemand die Möglichkeit hat, die Zahlen zu beschaffen, um damit zu bestimmen, wer Recht hat. Daher kann man hier dann natürlich genüsslich diskutieren.
Ich persönlich interessiere mich jetzt gar nicht dafür, wer da nun wirklich Recht hat. Ich kann nur feststellen, dass aus meiner Perspektive (d.h. bei den Angeboten, die ich in den letzten Jahren aus dem Providergeschäft näher "untersucht" habe) die Anzahl der Angebote mit papierloser Rechnung stark zugenommen haben.
Fast alle Angebote aus dem Umfeld Internet&Telefonie (mobil und stationär), die ich mir angesehen und dann abgeschlossen hatte, umfassen im Standard keine Papierrechnung mehr. Ich bedauere das schon, da ich auch einen Hang zum Abheften habe. Ich habe vor einigen Jahren auch Telefon&Internetzugangskosten anteilig vom der Steuer abgesetzt. Das waren damals auch zum Teil 1und1 Verträge, deren Rechnung nur online verfügbar war. Probleme mit dem Finanzamt hatte ich dabei nicht (inzwischen ist das aber schon seit einigen Jahren Geschichte - und vor zwei Umzügen in andere Städte, so dass ich nicht weiß, ob die Finanzämter da inzwischen anders handhaben - erwarten würde ich das allerdings nicht).
Da 1und1 vom Threadstarter angesprochen wurde: damals ging es um einen ISDN-Internetzugang. Aus derselben Zeit stammt auch mein Vertrag mit 1und1 für meine private Mailadresse (ein Account mit eigener Domain).
Ich kann mich da nur an eine Papierrechnung erinnern: die erste, nach der Anmeldung. Vergleichbares habe ich auch bei anderen Providern erlebt. Offenbar senden sie sie die erste Rechnung in Papierform (war bei meinem letzten Kabel-Internetprovider der Fall; Unitymedia hat jetzt allerdings gleich eine Onlinerechnung "versendet"). Der Rest wird dann online abgewickelt, evtl. gegen einen Aufpreis als Papierrechnung.
Daher war das einzige was ich wirklich bemerkenswert fand, als ich den Startbeitrag gelesen habe, dass 1und1 offenbar doch Verträge vergeben hatte, die noch bis letzte Woche eine Papierrechnung beinhalteten. Das es sowas bei 1und1 gibt, hätte ich hier im Forum verneint, wenn eine entsprechende Frage gekommen wäre.
Ich sehe bei dieser Sache eigentlich nur ein Problem: das Ablösen der Informationsübermittlung per Brief (auf Papier), sei es bei Rechnungen oder Vertragsänderung wird durch online Varianten abgelöst (= ist bei den Anbietern akzeptiert), wird von den Kunden aber noch nicht als gleichwertig akzeptiert.
Diskussionen in diese Richtung haben wir auch hier auf Nickles.de häufiger.
http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2012/raeubermethoden-bei-1-1-vertraegen-538887914.html
http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2011/mal-wieder-1und1-538801684.html
Im Detail geht es da zwar um andere Dinge, aber im Hintergrund schwingt die Sache mit den Vertragsänderungen per Mail oder online mit. (Das es da immer um 1und1 geht, ist allerdings jetzt Zufall.)
Vertragsänderungen nach dem Motto "Friss oder stirb!" sind ja leider normal. Die ganzen AGB-Änderungen der Banken, der letzten Zeit laufen im Prinzip nach demselben Schema ab, nur senden die lieber eng bedruckte Seiten per Post. (Ich versuche das sogar zu lesen, so wie online AGB-Änderungen z.B. bei MS' XBox Live Dienst - aber letztendlich schaffe ich in beiden Fällen doch nur ein Überfliegen der Textwüsten...)
Es bleibt für mich die abschließende Frage: wie schafft man es die Akzeptanz von Onlineinformation zu erhöhen?
Und als humoriger Abschluss dazu die Anmerkung, dass ich die Antwort "Gar nicht! Ich will das nicht, das darf daher nicht sein!" als zulässig ausgeschlossen wird, weil das hier nicht sein darf.
Bis dann
Andreas