Als ich dieser Tage mal wieder in meinem email-account herumstöberte, stieß mir eine mail meines neuen Providers 1 & 1,
(Nachfolgerin von Tante Alice, bzw. der Fa. HanseNet) in's Auge (Au !)
Da wurde lapidar mitgeteilt, daß die bisherige, per Briefpost versandte monatliche Rechnung nunmehr (wohl aus Kostengründen)
abgeschafft worden sei und man(n)/Frau als "König Kunde" (welche Ironie !) gleich die im Anhang befindliche Monatsrechnung
öffnen (und sich selber ausdrucken lassen) könne ....
Am besten ist, der (ohnehin hinreichend genug) geplagte User erhebt gegen diese Verfahrensweise Widerspruch und teilt mit,
daß der Provider ( gibt es hier im Forum ähnliche Fälle ? ) hier r e c h t s w i d r i g eine Teilleistung nicht erbringt, zu der er
vertraglich verpflichtet ist. Eine einseitige, inhaltliche (Teil-)Veränderung von Vertragsinhalten (auch solche mit einem Provider)
sind hierzulande nicht zulässig. (Hierzu bitte mal § 320 BGB, insbesondere dessen Absatz 2 durchlesen !)
Man(n)/Frau darf zwar nicht die monatlichen Providerkosten rückbuchen lassen (= 100 % Leistungsverweigerungsrecht liegt n i c h t vor!)
Ich habe meinem Provider mitgeteilt, daß ich der (klammheimlichen) Änderung w i d e r s r p r e c h e (das sollte jeder Betroffene
in vergleichbarer Situation auch tun) und habe angekündigt :
1. eine Leistungsklage bei Gericht gegen den Provider zu erheben, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt meiner Widerspruchsmail
"alte Zustand bei den monatlichen Abrechnungen", mithin Papierform, wie bislang, wieder erbracht werden sollte.
2. Zudem habe ich mitgeteilt, daß ich die Korrespondenz auch der Bundesnetzagentur (die u.a. auch für Telekommunikation zuständig
ist), als Aufsichtsbehörde zuleite mit der Bitte um Einleitung aufsichtsrechticher Maßnahmen gegen meine Provider.
Frage nochmal - Kennt das jemand hier im Forum oder hat jemand ähnliche Erfahrungen machen dürfen ?
Es grüßt der Notar
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Oder meinst du etwa...
Nein. Ich habe nur die Frage von i.fass beantwortet. Ist das für Dich ein Problem?
Es geht nicht um betriebliche Kosten - eine solche Frage hat @Notar nie gestellt.
Nein, die Frage kam von i.fass. (Darf ich die nicht beantworten? Hätte ich Dich vorher fragen sollen? Das nächste Mal mache ich das!)
Umgang mit Rechnungen in Großfirmen
Von einer Großfirma war nie die Rede. Sondern nur von betrieblichen Ausgaben. Das gilt für kleine Firmen genau so wie für große, die kleinen haben aber ganz sicher mehr Probleme damit als die großen.
Im Übrigen können nicht nur Firmen Providerkosten steuerlich geltend machen sondern natürlich auch viele Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Steuererklärung diese Kosten angeben. Ob das mit einer PDF möglich ist oder nicht, weiß ich jedoch nicht.
(So, jetzt habe ich es noch mal "King-Heinz-kompatibel" erklärt. Ich hoffe, Du hast es jetzt verstanden! Ich habe aber nicht jedesmal die Zeit, alles für Dich nochmal extra durchzukauen!)
Gruß, mawe2