Als ich dieser Tage mal wieder in meinem email-account herumstöberte, stieß mir eine mail meines neuen Providers 1 & 1,
(Nachfolgerin von Tante Alice, bzw. der Fa. HanseNet) in's Auge (Au !)
Da wurde lapidar mitgeteilt, daß die bisherige, per Briefpost versandte monatliche Rechnung nunmehr (wohl aus Kostengründen)
abgeschafft worden sei und man(n)/Frau als "König Kunde" (welche Ironie !) gleich die im Anhang befindliche Monatsrechnung
öffnen (und sich selber ausdrucken lassen) könne ....
Am besten ist, der (ohnehin hinreichend genug) geplagte User erhebt gegen diese Verfahrensweise Widerspruch und teilt mit,
daß der Provider ( gibt es hier im Forum ähnliche Fälle ? ) hier r e c h t s w i d r i g eine Teilleistung nicht erbringt, zu der er
vertraglich verpflichtet ist. Eine einseitige, inhaltliche (Teil-)Veränderung von Vertragsinhalten (auch solche mit einem Provider)
sind hierzulande nicht zulässig. (Hierzu bitte mal § 320 BGB, insbesondere dessen Absatz 2 durchlesen !)
Man(n)/Frau darf zwar nicht die monatlichen Providerkosten rückbuchen lassen (= 100 % Leistungsverweigerungsrecht liegt n i c h t vor!)
Ich habe meinem Provider mitgeteilt, daß ich der (klammheimlichen) Änderung w i d e r s r p r e c h e (das sollte jeder Betroffene
in vergleichbarer Situation auch tun) und habe angekündigt :
1. eine Leistungsklage bei Gericht gegen den Provider zu erheben, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt meiner Widerspruchsmail
"alte Zustand bei den monatlichen Abrechnungen", mithin Papierform, wie bislang, wieder erbracht werden sollte.
2. Zudem habe ich mitgeteilt, daß ich die Korrespondenz auch der Bundesnetzagentur (die u.a. auch für Telekommunikation zuständig
ist), als Aufsichtsbehörde zuleite mit der Bitte um Einleitung aufsichtsrechticher Maßnahmen gegen meine Provider.
Frage nochmal - Kennt das jemand hier im Forum oder hat jemand ähnliche Erfahrungen machen dürfen ?
Es grüßt der Notar
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
So einen hysterischen und rechtlich unbedarften Notar habe ich aber noch nicht erlebt
.1. Damit kommst du nicht durch, die Papierrechnung ist höchstens eine Nebenleistung und damit ist der Provider raus aus der Sache. Das habe doch schon welche mit den Kosten der Sonderrufnummer probiert.
2. Widersprechen kannst du ja, wenn der Provider die AGB bzw. die Leistungsbeschreibung ändert und du damit nicht einverstanden bist. Der Provider kann dich zwar auch zu den alten Bedingungen behalten, aber wer will schon alles doppelt und dreifach haben? Der kündigt dir und basta.
3. Mein persönlicher Senf dazu: wer braucht schon eine Papierrechnung! Ich jedenfalls freue mich, dass meine Rechnungen als PDF auf der Platte lieben und mit wenigen Clicks durchsuchbar und auffindbar sind, anstatt immer mehr dicke Ordner in Schrank zu füllen.