Als ich dieser Tage mal wieder in meinem email-account herumstöberte, stieß mir eine mail meines neuen Providers 1 & 1,
(Nachfolgerin von Tante Alice, bzw. der Fa. HanseNet) in's Auge (Au !)
Da wurde lapidar mitgeteilt, daß die bisherige, per Briefpost versandte monatliche Rechnung nunmehr (wohl aus Kostengründen)
abgeschafft worden sei und man(n)/Frau als "König Kunde" (welche Ironie !) gleich die im Anhang befindliche Monatsrechnung
öffnen (und sich selber ausdrucken lassen) könne ....
Am besten ist, der (ohnehin hinreichend genug) geplagte User erhebt gegen diese Verfahrensweise Widerspruch und teilt mit,
daß der Provider ( gibt es hier im Forum ähnliche Fälle ? ) hier r e c h t s w i d r i g eine Teilleistung nicht erbringt, zu der er
vertraglich verpflichtet ist. Eine einseitige, inhaltliche (Teil-)Veränderung von Vertragsinhalten (auch solche mit einem Provider)
sind hierzulande nicht zulässig. (Hierzu bitte mal § 320 BGB, insbesondere dessen Absatz 2 durchlesen !)
Man(n)/Frau darf zwar nicht die monatlichen Providerkosten rückbuchen lassen (= 100 % Leistungsverweigerungsrecht liegt n i c h t vor!)
Ich habe meinem Provider mitgeteilt, daß ich der (klammheimlichen) Änderung w i d e r s r p r e c h e (das sollte jeder Betroffene
in vergleichbarer Situation auch tun) und habe angekündigt :
1. eine Leistungsklage bei Gericht gegen den Provider zu erheben, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt meiner Widerspruchsmail
"alte Zustand bei den monatlichen Abrechnungen", mithin Papierform, wie bislang, wieder erbracht werden sollte.
2. Zudem habe ich mitgeteilt, daß ich die Korrespondenz auch der Bundesnetzagentur (die u.a. auch für Telekommunikation zuständig
ist), als Aufsichtsbehörde zuleite mit der Bitte um Einleitung aufsichtsrechticher Maßnahmen gegen meine Provider.
Frage nochmal - Kennt das jemand hier im Forum oder hat jemand ähnliche Erfahrungen machen dürfen ?
Es grüßt der Notar
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Guten Morgen, King-Heinz
Interessant; ja, auch ich habe eine sogenannte "Doppel-Flatrate". Da ich jedoch gelegentlich auch mal
in's Ausland telefoniere und mehrfach auch mal Kontakt zu Mobiltelefonanschlüssen suche (Hauskranken-
pflegestation - Einsatzkräfte etc.) fallen hierdurch zusätzliche Kosten an, die ich gern immer im Blick haben
will.
Auch ich betreibe meinen Anschluß rein privat. Jedoch weiß ich, daß vereidigte Buchprüfer als auch
Wirtschaftsprüfer nach den GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gem. § 238 Abs. 1 HGB)
verpflichtet sind, auch solche Buchungsvorgänge für ihren jährlichen Prüfbericht oder im Rahmen von
Sonderberichten (für AG's oder GmbH's) zwingend mit aufzunehmen.
Wer nicht prüft, bekommt dann wahrscheinlich auch keine Veränderungen mehr mit ...
Die US-Bank "Lehmann-Brothers" hatte anscheinend auch vor ihrem Zockercoups nicht hinreichend
geprüft ...Das Ergebnis ist bekannt.
Also, Deiner Ansicht folgen und die Brieftasche gleich dem Provider schenken ...
Vielleicht hast Du ja geade bei Euro-Millions die 126 Millionen Euro abgeräumt und brauchst Dir deshalb
über den Inhalt Deiner Brieftasche keine Gedanken mehr zu machen ...
Gibt es in der Karibik eigentlich auch eine Flatrate und wie hoch ist diese ggfls. ?
Viel Spaß beim "dolce vita" wünscht
der Notar