Hallo,
gerade habe ich Call & Surf Comfort ISDN bei der Telekom beantragt. Dieser Anschluss soll nach bisherigen Angaben 38,95EUR im Monat kosten und 59,95EUR einmalig mit einer Gutschrift von 50,-EUR für Online-Abschluss. Aber es steht dort, dass ein Problem mit den Preisen besteht und dass ich die endgültigen Preise in der Auftragsbestätigung erfahre. Ich vermute, weil ich vor ca. 1,5 Jahren einen Vertrag unterschrieben habe, wonach Analog 39,95EUR kostet und ISDN 44,95EUR, die Telekom jetzt 44,95EUR von mir monatlich kassieren will. Dabei bekommt jeder andere den gleichen (oder einen besseren) Vertrag jetzt für 34,95EUR oder zumindest 38,95EUR. Denn ich zahle für DSL6000, bekomme aber nur DSL3000.
Mehr könnte ich woanders auch nicht bekommen, z. B. bei EWETEL, aber wesentlich günstiger. Wenn die Telekom tatsächlich 44,95EUR von mir verlangt (womöglich wieder für zwei Jahre!), ist das Maß voll. Dann widerrufe ich die Bestellung und wechsele zu einem anderen Anbieter, wahrscheinlich EWETEL.
Gruß
miraculix926
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Verfügbarkeitscheck bedeutet garnichts...
Sehe ich genauso.
Wenn man wechselt, dann sollte man unbedingt beim neuen Anbieter einen "Probierzeitraum" aushandeln, also rückwirkende Vertragsungültigkeit bei unerfüllten Vertrag
Gibt es dafür Beispiele, dass das schonmal geklappt hat?
Ich fordere ja schon seit Jahren eine gesetzliche Regelung, dass man mindestens vier Wochen nach dem Umschalttermin ohne Problem den Vertrag annullieren und zum vorherigen Provider zurückkehren kann. Aber meine Forderung interessiert ja niemanden ;-)
Warum fragt der Kunde nicht vorher
Der Kunde fragt schon vorher, kriegt aber nur Utopiezusagen, die der Provider später sowieso nicht einhalten kann.
Klar: Jetzt könnte man vor Gericht ziehen. Aber seien wir mal ehrlich: Eh das ganze Verfahren durchgezogen ist, ist die Vertragslaufzeit doch längst vorbei und man ist sowieso schon beim nächsten Provider.
Und zwischen alle dem und den Schachtel-Kombinationsverträgen soll sich ein Verbraucher auskennen und entscheiden? Schwer möglich.
Unmöglich!
Sehe ich genauso.
Wenn man wechselt, dann sollte man unbedingt beim neuen Anbieter einen "Probierzeitraum" aushandeln, also rückwirkende Vertragsungültigkeit bei unerfüllten Vertrag
Gibt es dafür Beispiele, dass das schonmal geklappt hat?
Ich fordere ja schon seit Jahren eine gesetzliche Regelung, dass man mindestens vier Wochen nach dem Umschalttermin ohne Problem den Vertrag annullieren und zum vorherigen Provider zurückkehren kann. Aber meine Forderung interessiert ja niemanden ;-)
Warum fragt der Kunde nicht vorher
Der Kunde fragt schon vorher, kriegt aber nur Utopiezusagen, die der Provider später sowieso nicht einhalten kann.
Klar: Jetzt könnte man vor Gericht ziehen. Aber seien wir mal ehrlich: Eh das ganze Verfahren durchgezogen ist, ist die Vertragslaufzeit doch längst vorbei und man ist sowieso schon beim nächsten Provider.
Und zwischen alle dem und den Schachtel-Kombinationsverträgen soll sich ein Verbraucher auskennen und entscheiden? Schwer möglich.
Unmöglich!