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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2
Gerd6 neanderix „ Yepp. Meines Wissens auf 5.000EUR. Mehr kann sich die Versicherung nicht...“
Optionen

Es können auch mehr sein (hab mich gerade noch mal aktuell eingelesen), allerdings müssen dann mehrere unabhängige Verfehlungen zusammentreffen. Also zB Fahren unter Alk-einfluß und Fahrerflucht nach Unfall. Dann können es ausnahmsweise auch mal 10.000€ werden.

Ich dachte hier weniger an "Unachtsamkeit", bei der vermutlich weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit geltend gemacht werden können, sondern an die Teilnehmer illegaler Wettrennen, wiederholte Trunkenheitsfahrten etc. Ersteres nachts ein beliebtes Szenario auf den Kölner Ringen, dem ua auch schon der Sohn des ehem. OB als Unbeteiligter zum Opfer gefallen ist.

Wobei man sicherlich über die Schmerzschwelle reden kann. Aber 5000 sind schon ein lächerliches Sümmchen im Vergleich zu dem, was vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtet wurde.

G.

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