Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
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Welcome Back Olaf :)
Es steht bereits im ersten Posting von mir hier, dass es deutlich schwerer ist, die richtige MAC Adresse zu ermitteln.
Mir ging es darum, dass geschrieben wurde, dass ich ein Täter, der sich ein ungesichertes/schlechtgesichters W-Lan einloggt nicht ermitteln lässt, und das ist falsch.
Der Täter lässt sich ermitteln, sofern die MAC Adresse softwaremässig nicht geändert wurde, wenn auch mit einem erhöhten Aufwand.
Aber ich quatsch hier gegen Wände.