Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.505 Themen, 80.984 Beiträge
Wobei es gar nicht sicher ist, dass die Anschlussdaten falsch ermittelt waren - es kann durchaus ein Besucher der alten Dame den Anschluss genutzt haben, zu illegalen Zwecken ohne ihre Billigung.
Bei fehlerhafter Ermittlung der Anschlussdaten ist es eh wurscht, ob man ein WLAN hat oder nicht - das kann jeden treffen, der überhaupt irgendeinen Internetanschluss hat, und sei es nur für VoIP.
CU
Olaf