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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2
Gerd6 Max Payne „ Und die zahlt auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit? Würde mich sehr...“
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Zahlen wird (muß) sie schon, das ist ja ihr Sinn, den Geschädigten nicht im Regen stehen zu lassen, wenn irgendein Saufkopp jemandem reingefahren ist.

Aber sie wird bei Bestehen von Obliegenheitsverletzungen Rückforderungsansprüche geltend machen. Leider sind die afair begrenzt, was ich für sehr bedauerlich halte, denn im erwähnten Falle von "Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit" sollte jeder Cent geltend gemacht werden.

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