Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.485 Themen, 80.766 Beiträge
Du scheinst ja wirklich keine Ahnung zu haben.
Wenn die MAC softwaremäßig geändert wird, dann kann man auch nichts mehr nachvollziehen.
Für solche Zwecke gibt es übrigens Linux-Lösungen, die dann live vom Stick gebootet werden und automatisch die MAC randomized verändern. Der Router hat dann im Log eine eben generierte MAC, was willst du da noch verfolgen?
Unter Windows kenne ich nur die "manuelle" Version, aber dafür einen Script zu schreiben dürfte bei Bedarf ja auch keine Kunst sein.