zugegeben, das ist eine provokante Überschrift im Linux-Forum *g*.
Um was gehts eigentlich?
Nun, ich habe mir heute in unserer Hauptbibliothek ein Buch ausgeborgt. Und da recherchiere ich halt immer vorher was es so gibt.
Als ich zu den Monitoren kam, sah ich, das es brandneue waren, ich glaub 23 Zoll. Vorher warens 17 Zoll!
Und als ich die Eingabe-Maske öffnete....was sah ich???
Windows 7 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bis heute hab ich geglaubt, eine Bibliothek/Bücherei ist ein Ort der Freigeister ( ja sorry, ich bin bissal altmodisch )
Vorher war Linux drauf, Knoppix-Version! und jetz nimmer...tzzzz ( viele jahre ist es gut gegangen )
ich schrieb grad vorhin der Bücherei eine E-mail, mit einer Anfrage warum man dies umgestellt hat.
mal schaun ob ich überhaupt eine Antwort bekommme...*g* ( ich glaube nämlich nicht, weils für windows lizenzen löhnen, und Antworten auf sowas vermeiden wollen fg )
aber der steuerzahler hats ja !
Gruß aus Wien
Alekom
Linux 14.981 Themen, 106.343 Beiträge
Warum beziehst Du Leibeigenschaft auf einen Namen?
Es geht mir weniger um die Worthülse, die jemand dafür benutzt, sondern um den Sachverhalt. Wenn ich bei Firma X einen Arbeitsvertrag unterschreibe, bin ich deswegen noch lange nicht deren "Leibeigener". Deswegen finde ich den erwähnten Passus in Alekoms früherem Arbeitsvertrag, gelinde gesagt, ziemlich fragwürdig.
Von einem Dienstvertrag habe ich noch nie gehört, google gleich mal, ein Dienstevertrag kenne ich.
Witzig, geht mir genau umgekehrt - ich kenne den Dienst_e_vertrag nicht.
Ein Dienstvertrag ist ein Vertrag im Angestelltenverhältnis - man muss die vereinbarten Leistungen erbringen, ob diese auch zum Erfolg führen, ist eine andere Sache.
Gegensatz dazu: der Werkvertrag. Da zählt nur der Erfolg. Beispiel Handwerker: Wenn ich einen Maler beauftrage, die Wand weiß zu streichen, kann ich solange reklamieren, bis sie wirklich weiß geworden ist. Der Maler kann nicht sagen, ich habe jetzt meine 8 Stunden an dieser Wand gearbeitet, das muss genügen. Er muss das vereinbarte Ergebnis bringen, egal wie er das hinbekommt.
CU
Olaf
Es geht mir weniger um die Worthülse, die jemand dafür benutzt, sondern um den Sachverhalt. Wenn ich bei Firma X einen Arbeitsvertrag unterschreibe, bin ich deswegen noch lange nicht deren "Leibeigener". Deswegen finde ich den erwähnten Passus in Alekoms früherem Arbeitsvertrag, gelinde gesagt, ziemlich fragwürdig.
Von einem Dienstvertrag habe ich noch nie gehört, google gleich mal, ein Dienstevertrag kenne ich.
Witzig, geht mir genau umgekehrt - ich kenne den Dienst_e_vertrag nicht.
Ein Dienstvertrag ist ein Vertrag im Angestelltenverhältnis - man muss die vereinbarten Leistungen erbringen, ob diese auch zum Erfolg führen, ist eine andere Sache.
Gegensatz dazu: der Werkvertrag. Da zählt nur der Erfolg. Beispiel Handwerker: Wenn ich einen Maler beauftrage, die Wand weiß zu streichen, kann ich solange reklamieren, bis sie wirklich weiß geworden ist. Der Maler kann nicht sagen, ich habe jetzt meine 8 Stunden an dieser Wand gearbeitet, das muss genügen. Er muss das vereinbarte Ergebnis bringen, egal wie er das hinbekommt.
CU
Olaf