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Werdet Rocker...

saheinknabeinroesleinstehn / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

... dann könnt Ihr tun und lassen was Ihr wollt, sogar Polizisten töten!

Ein in meinen Augen heftiges Urteil: http://www.bild.de/news/inland/hells-angels/freispruch-nach-todesschuss-auf-elite-polizist-20804084.bild.html

Vor allem der Satz: sei es ihm „nicht zuzumuten” gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position” so zu schwächen.

ist ja wohl der Hammer!

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neanderix saheinknabeinroesleinstehn „ Nö, so bewandert bin ich auf dem Thema nicht. Das ist es wo es bei mir noch...“
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Der Unterschied zwischen "Waffenbesitzkarte" und "Waffenschein" ist dir klar?


Nö, so bewandert bin ich auf dem Thema nicht.


Waffenbesitzkarte(WBK)= du darfst eine Waffe besitzen und sie zu Schiessportlichen zwecken zwischen deiner Wohnung und einer zugelassenen Schiessportanlage transportieren; während des Transportes darf die Waffe nicht schussbereit (=geladen und entsichert) sein, ausserdem darf die zugehörige munition nicht im gleichen Behältnis (Koffer) wie die Waffe transportiert werden

Waffenschein= du darfst eine Waffe besitzen und sie, auch ausserhalb deines "umfriedeten Besitztums" schussbereit führen.

Das ist es wo es bei mir noch hakt, ich verstehe also nicht wie man auf einen unsichtbaren Gegner schießen DARF.

Für mich logisch. Stell dir einfach vor, vor der Tür wären Bandidos gewesen und er hätte gewartet, bis er die sieht.
Das wäre mit sicherheit das letzte gewesen, was er von dieser Welt gesehen hätte.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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