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Werdet Rocker...

saheinknabeinroesleinstehn / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

... dann könnt Ihr tun und lassen was Ihr wollt, sogar Polizisten töten!

Ein in meinen Augen heftiges Urteil: http://www.bild.de/news/inland/hells-angels/freispruch-nach-todesschuss-auf-elite-polizist-20804084.bild.html

Vor allem der Satz: sei es ihm „nicht zuzumuten” gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position” so zu schwächen.

ist ja wohl der Hammer!

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olliver1977 saheinknabeinroesleinstehn „ Jajaja, stimmt schon. Aber mir geht es um das Schießen auf ein unsichbaren...“
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Jajaja, stimmt schon. Aber mir geht es um das Schießen auf ein unsichbaren Gegner.

Nun die Polizisten haben auf die Aufforderrung, sich zu verpissen nicht reagiert. Und afaik ist es bei uns gesetzlich zulässig sich und sein Eigentum mit Gewalt zu verteidigen. Darunter dürfte auch Waffengewalt zu verstehen sein.
Hätt ich an der Tür gefummelt und hätt ne Waffe, hätt ich auch von außen schießen können (also als vermuteter Bandido). Hätt, könnt, gewesen sein wird usw usf...... viele Eventualitäten.
Klar hätte, nur ist die Wahrscheinlichkeit, wenn man von aussen nach innen schießt, jemanden zu treffen kleiner wie umgekehrt. Von innen, kannst du anhand der Geräusche ausmachen wo in etwa sich die Person befindet. Da er die Person nicht sehen konnte, konnte er sie auch nicht gezielt, kampfunfähig machen.
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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