Vor allem der Satz: sei es ihm „nicht zuzumuten” gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position” so zu schwächen.
Es war bekannt, dass der Mann legal Waffen besaß, weswegen das SEK anrückte
Exakt, so sieht es (laut Berichterstattung) aus.
Der Polizist hat auf den Ruf des Rockers nicht reagiert, der außerdem davon ausging, dass es sich um die Bandidos handeln würde, die ihm und seiner Frau ans Leder wollten. Der Typ hatte nämlich Morddrohungen erhalten und es wurde bereits 2x bei ihm eingebrochen. Er ist also nicht einfach herum gehüpft und hat wahllos einen Cop abgeknallt.
Stimmt auch, laut Berichterstattung.
Eine Tötungsabsicht, sehe ich darin auch nicht. Fahrlässigkeit, könnte man ihm vorwerfen aber keine absicht.
Ich sehe da auch ein versagen des Einsatzleiters. Die Polizei, sollte das Anwesen durchsuchen und es war bekannt, daß der Eigentümer des Hauses, legal Waffen besitzt. Dazu war bekannt, das sich die Person im Rockermilleu bewegt.
Das der Einsatzleiter, einen Beamten am Türschloss rumfingern lässt, ist anhand der Fakten, für mich absolt unverständlich. Ich dachte immer, das bei mutmaßlichem sowie bestätigtem Waffenbesitz, der Überraschungsmoment wichtig ist und die Tür mit einem Rammbock eingeschlagen wird. Wäre das passiert, hätte der Mann, im moment der Verwirrung, sicher nicht zur Waffe greifen können. Selbst wenn, hätte er da noch die Chance gehabt, zu erkennen das es sich um Polizisten handelt und hätte sicher nicht gefeuert.
Nach den Schüssen, hat er sich, meines Wissens nach, wiederstandslos Festnehmen lassen und war selbst geschockt.
Meiner Meinung nach, war das, daß einzig richtige Urteil.