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Neuer staatlicher Angriff auf Sauger

Fridolin5 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Abend alle zusammen!

Ich habe mir heute Gallileo angesehn und da hatten sie einen netten Beitrag.

Und zwar dass man jetzt in Deutschland wenn mann ein Programm, Spiel, etc. saugen will und dem jeweiligen Internetprowider wo man sich vertraglich gefesselt hat das herausbekommt wird einem der Hahn abgedreht ca. drein Wochen. Aber , wie ich das verstanden habe, nicht nur der jenige der das Sakreleg begangen hat sonder ALLE.
Vom letzterem abgesehen ein Beispiel:
Was wäre jetzt wenn du einen kleinen Familienbetrieb hast es wird normaler weise alles per Internet gemacht wie E-mail, Überweisungen usw.. Im Prinzip ist das Internet existenziell. (Korrigiert mich falls ich falsch liege). Wenn du jetzt etwas saugst oder ja sagen wir mal, der Sohn und es tritt der oben genannte Fall ein könnte der Betireb wenn ganz schwarz gemahlt wird zusperrren.

Wie sieht ihr das??
LG Frido

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mawe2 Maybe „ Technisch sehr schwer umsetzbar. Vor allem bei One-Klick-Hostern sind die...“
Optionen
Bei den unzähligen Variationen und Namensgebungen der Dateien ist ein Filter wohl auch kaum machbar.

Selbst wenn sich eine bestimmte Datei eindeutig identifizieren lässt, kann der Provider trotzdem nicht entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht. (siehe mein Beispiel weiter oben). Der Vorschlag ist also "in sich" völliger Blödsinn.

Bestenfalls wäre eine providerseitige Sperrung bestimmter Seiten möglich, mittels z.B. Blacklisting.

Dann hätten wir wieder die Zensursula-Lösung. Aber die Blacklist dürfte dann ja auch nicht für alle Kunden des Providers gelten sondern nur für die "auffällig gewordenen".

Hier gibt es überhaupt keine automatisierbare und gleichzeitig rechtsstaatliche Lösung.

Wenn ein Gesetz den Ausschluss bestimmter "Wiederholungstäter" zum Ziel haben sollte, müsste zunächst mal ein Gericht entscheiden. Dabei müsste bewiesen werden, dass Herr XYZ tatsächlich gegen dieses Gesetz verstoßen hat und dass ihm deswegen der Internet-Zugang dicht gemacht wird.

Und dann?

Wird dann Frau XYZ gleichzeitig mit bestraft? Die könnte sofort mit Hinweis auf ihr Recht auf Informationsfreiheit die Freischaltung des Zugangs verlangen.

Währenddessen benutzt Herr XYZ einen UMTS-Stick um sich (unter Umgehung seines gesperrten DSL-Zugangs) weiterhin informieren zu können...

Die Sache ist sinnlos!

(Wie das bei den Franzosen genau abläuft, würde mich auch mal interessieren. Ich denke mal, die werden wohl gegen eine Handvoll europäischer Gesetze verstoßen, wenn sie Leute "einfach so" ausschließen.)

Gruß, mawe2
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