Hallo nickles-Gemeinde,
habe mir gestern den uralten, aber prächtigen Lachbrüllfilm "Tatis Schützenfest" ergoogelt zum download. Hätte an sich prächtig geklappt, aber man landet bei
http://www.firstload.de/
Allerdings habe ich mir die AGB's gewissenhaft durchgelesen, da gibt es nämlich 2 Varianten. Als Ösi sah ich mir natürlich erst die öst. Bestimmungen an und war baff erstaunt:
In den Ösi-AGB-s werden (selbstgeschaffene) PARAGRAPHEN genannt, welche in der deutschen (BRD) Variante nur Punkte soundso sind.
Beleg:
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=at&layout=13
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=de&layout=13
Am Stärksten juckt mich der §10 in den Ösi-AGB's, welcher in der BRD-Version nicht enthalten ist!
Hier wird der Konsument durch Vortäuschung eines § veräppelt, bestimmt fallen manche drauf rein.
Ich habe schon mal einen Musterbrief weggesandt und darob viel Mail- und auch Briefpost erhalten (meine abgesandte Post bestand ausschliesslich Emailmäßig, am server belassen auf eigenem Ordner für sichere Beweiszwecke, dafür notfalls tauglichauch online vor dem Richterpult...)
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d78/MBRuecktritt_.pdf
Diese Firma verlangt also per "Paragraphen": sollten Sie das "Testangebot" auch tatsächlich in Anspruch nehmen, sind Sie gebunden und verzichten ausdrücklich auf alle konsumentenrechtliche Schutzfunktionen. Das kommt in den Querverweisen klar zum Ausdruck, doch wer liest das schon...
Ohne Grund haben diese Abzocker die AGB's nicht staatenmässig geändert, in Ö heisst es aufpassen, in D sind noch jede Menge Opferuser vorhanden!
Die genannten AGB-links mögen gerne an deutsche Verbraucherschutzorganisationen etc. weitergegeben werden.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
In der öst. Ausführung werden die Punkte als Paragraphen bezeichnet, und "§10" kommt hinzu. In diesem wird explizit das öst. KSchG ausgehebelt, man hat dem in der Regel ungelesen zugestimmt und sitzt in der Falle.
nicht wirklich, wenn es nicht rechtmäßig ist gilt die AGB nicht. Denke aber das es hier, schon eine gültiger Zusatz ist der es aushebelt.
Olaf Tank ist eine andere geschichte, da sie kosten verschleiern, das habe ich in den Angebot hier nicht gesehen, der Kostenhinweis kommt zwar erst auf der zweiten Seite der anmeldung ist aber recht deutlich(Olaf tank verzichtete ja auch deshalb auf die Einzugsermächtigung), Problematisch könnte ich das prozedere dadurch eher beim Datenschutz sehen da die Firma die angaben von Seiten eins bekommt während der Kunde evtl. andere erwartungen hatte.
nicht wirklich, wenn es nicht rechtmäßig ist gilt die AGB nicht. Denke aber das es hier, schon eine gültiger Zusatz ist der es aushebelt.
Olaf Tank ist eine andere geschichte, da sie kosten verschleiern, das habe ich in den Angebot hier nicht gesehen, der Kostenhinweis kommt zwar erst auf der zweiten Seite der anmeldung ist aber recht deutlich(Olaf tank verzichtete ja auch deshalb auf die Einzugsermächtigung), Problematisch könnte ich das prozedere dadurch eher beim Datenschutz sehen da die Firma die angaben von Seiten eins bekommt während der Kunde evtl. andere erwartungen hatte.