Hallo nickles-Gemeinde,
habe mir gestern den uralten, aber prächtigen Lachbrüllfilm "Tatis Schützenfest" ergoogelt zum download. Hätte an sich prächtig geklappt, aber man landet bei
http://www.firstload.de/
Allerdings habe ich mir die AGB's gewissenhaft durchgelesen, da gibt es nämlich 2 Varianten. Als Ösi sah ich mir natürlich erst die öst. Bestimmungen an und war baff erstaunt:
In den Ösi-AGB-s werden (selbstgeschaffene) PARAGRAPHEN genannt, welche in der deutschen (BRD) Variante nur Punkte soundso sind.
Beleg:
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=at&layout=13
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=de&layout=13
Am Stärksten juckt mich der §10 in den Ösi-AGB's, welcher in der BRD-Version nicht enthalten ist!
Hier wird der Konsument durch Vortäuschung eines § veräppelt, bestimmt fallen manche drauf rein.
Ich habe schon mal einen Musterbrief weggesandt und darob viel Mail- und auch Briefpost erhalten (meine abgesandte Post bestand ausschliesslich Emailmäßig, am server belassen auf eigenem Ordner für sichere Beweiszwecke, dafür notfalls tauglichauch online vor dem Richterpult...)
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d78/MBRuecktritt_.pdf
Diese Firma verlangt also per "Paragraphen": sollten Sie das "Testangebot" auch tatsächlich in Anspruch nehmen, sind Sie gebunden und verzichten ausdrücklich auf alle konsumentenrechtliche Schutzfunktionen. Das kommt in den Querverweisen klar zum Ausdruck, doch wer liest das schon...
Ohne Grund haben diese Abzocker die AGB's nicht staatenmässig geändert, in Ö heisst es aufpassen, in D sind noch jede Menge Opferuser vorhanden!
Die genannten AGB-links mögen gerne an deutsche Verbraucherschutzorganisationen etc. weitergegeben werden.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo Crazy Eye,
sicher hast Du da recht, doch möchte ich anmerken: Die Formulierungen sind in den deutschen und öst. AGB's wortgleich, bis auf:
In der öst. Ausführung werden die Punkte als Paragraphen bezeichnet, und "§10" kommt hinzu. In diesem wird explizit das öst. KSchG ausgehebelt, man hat dem in der Regel ungelesen zugestimmt und sitzt in der Falle.
Ist mir aber eh nicht passiert, ich schaue mir IMMER die AGB an...
Genüsslich erinnere ich mich um 2 Jahre zurück, als der Content-Service für den download des vlc-players 5 Minuten später bereits die Rechnung für ein 2-Jahres-Abo mailte. Natürlich habe ich per Musterbrief mit Angabe des öst. KSchG tags darauf gekündigt. Monatelang kamen Mahnschreiben und Mahnmails, immer mit der Drohung gerichtlicher Klage. Erst auf meine AUSDRÜCKLICHE BITTE (!!!), mich doch endlich zu klagen,mit dem dezenten Hinweis: ich habe alle Mails ab dem ersten Tag auf Webmailserver gespeichert (eine Mailadresse, welche ich nicht ins outlook eingebunden habe, um diesen server frei zu halten) sowie sämtl. Briefpost von denen in Papierordner, war plötzlich Ruhe...
Olaf Tank dürfte ja ein Begriff sein, grins!
:-) schimi3