Hallo nickles-Gemeinde,
habe mir gestern den uralten, aber prächtigen Lachbrüllfilm "Tatis Schützenfest" ergoogelt zum download. Hätte an sich prächtig geklappt, aber man landet bei
http://www.firstload.de/
Allerdings habe ich mir die AGB's gewissenhaft durchgelesen, da gibt es nämlich 2 Varianten. Als Ösi sah ich mir natürlich erst die öst. Bestimmungen an und war baff erstaunt:
In den Ösi-AGB-s werden (selbstgeschaffene) PARAGRAPHEN genannt, welche in der deutschen (BRD) Variante nur Punkte soundso sind.
Beleg:
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=at&layout=13
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=de&layout=13
Am Stärksten juckt mich der §10 in den Ösi-AGB's, welcher in der BRD-Version nicht enthalten ist!
Hier wird der Konsument durch Vortäuschung eines § veräppelt, bestimmt fallen manche drauf rein.
Ich habe schon mal einen Musterbrief weggesandt und darob viel Mail- und auch Briefpost erhalten (meine abgesandte Post bestand ausschliesslich Emailmäßig, am server belassen auf eigenem Ordner für sichere Beweiszwecke, dafür notfalls tauglichauch online vor dem Richterpult...)
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d78/MBRuecktritt_.pdf
Diese Firma verlangt also per "Paragraphen": sollten Sie das "Testangebot" auch tatsächlich in Anspruch nehmen, sind Sie gebunden und verzichten ausdrücklich auf alle konsumentenrechtliche Schutzfunktionen. Das kommt in den Querverweisen klar zum Ausdruck, doch wer liest das schon...
Ohne Grund haben diese Abzocker die AGB's nicht staatenmässig geändert, in Ö heisst es aufpassen, in D sind noch jede Menge Opferuser vorhanden!
Die genannten AGB-links mögen gerne an deutsche Verbraucherschutzorganisationen etc. weitergegeben werden.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich meinte ausschliesslich die angegebenen, aktuellen links, welche sich nur durch .de und .at unterscheiden, bitte die Unterschiede ansehen! Die "Paragraphen" der öst. AGB sind selbstgemacht bei ansonstem gleichen Text, erweitert um "Paragraphenformulierungen", um das Konsumentenschutzgesetz auszuhebeln bzw. harmlose "Testklicker" zur Zahlung zu bewegen.
Was bringt ein "Testangebot", wenn man sich beim ersten "Test" bereits bindet und verpflichtet sowie auf alle Rechtsmittel verzichtet per Mausklick? Oder ohne Zahlenangaben auf Gedeih und Verderb Kündigungsgebühren in ungenannter Höhe zu berappen hat?
Werde jedenfalls die AK über diesen "§10" informieren, das ist ein offensichtlicher Versuch, Konsumenten zu täuschen und finanziell auszunehmen. Die anschliessende Hartnäckigkeit solcher Unternehmen lernte ich mit "open download" kennen, welche aber trotz RA-Briefen nie einen Cent von mir bekamen und vor etwa 2 Jahren dann aufgaben (für den download eines Gratis- vlc-players bezahle ich sicher kein 2-Jahres-Abonnement..., bekannte Sachen)