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Abonnementabzocke, angepasste AGB's

schimi3 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo nickles-Gemeinde,
habe mir gestern den uralten, aber prächtigen Lachbrüllfilm "Tatis Schützenfest" ergoogelt zum download. Hätte an sich prächtig geklappt, aber man landet bei
http://www.firstload.de/

Allerdings habe ich mir die AGB's gewissenhaft durchgelesen, da gibt es nämlich 2 Varianten. Als Ösi sah ich mir natürlich erst die öst. Bestimmungen an und war baff erstaunt:
In den Ösi-AGB-s werden (selbstgeschaffene) PARAGRAPHEN genannt, welche in der deutschen (BRD) Variante nur Punkte soundso sind.

Beleg:
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=at&layout=13
http://www.firstload.com/agb.php?country_choice=de&layout=13

Am Stärksten juckt mich der §10 in den Ösi-AGB's, welcher in der BRD-Version nicht enthalten ist!

Hier wird der Konsument durch Vortäuschung eines § veräppelt, bestimmt fallen manche drauf rein.

Ich habe schon mal einen Musterbrief weggesandt und darob viel Mail- und auch Briefpost erhalten (meine abgesandte Post bestand ausschliesslich Emailmäßig, am server belassen auf eigenem Ordner für sichere Beweiszwecke, dafür notfalls tauglichauch online vor dem Richterpult...)

http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d78/MBRuecktritt_.pdf

Diese Firma verlangt also per "Paragraphen": sollten Sie das "Testangebot" auch tatsächlich in Anspruch nehmen, sind Sie gebunden und verzichten ausdrücklich auf alle konsumentenrechtliche Schutzfunktionen. Das kommt in den Querverweisen klar zum Ausdruck, doch wer liest das schon...

Ohne Grund haben diese Abzocker die AGB's nicht staatenmässig geändert, in Ö heisst es aufpassen, in D sind noch jede Menge Opferuser vorhanden!

Die genannten AGB-links mögen gerne an deutsche Verbraucherschutzorganisationen etc. weitergegeben werden.




Crazy Eye schimi3 „Abonnementabzocke, angepasste AGB's“
Optionen

Meinst den Paragraphen: http://www.jusline.at/5f_KSchG.html oder http://www.jusline.at/5e_KSchG.html ?

Fand ich jetzt nicht falsch in den Zusammenhang, da er gleichzeitig ein weitreichenderes Rückruf recht einräumt.

Zudem falls es ein feiertagskonstellation gibt die den Paragrafen notwendig macht, hat man das recht nicht abgetreten. Und unterschiedliche AGB für unterschiedliche staaten haben nicht nur abzock sondern auch rechtliche Gründe. Zudem vermute ich das diese Seiten, relativ guten Rechtsbeistände haben.