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Arbeitsrecht (Betriebsgeheimnis)

violetta7388 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

endlich wieder einmal ein Urteil zum Schutze der Arbeitnehmer. Whistleblowing, in diesem Falle der Verrat von Betriebsgeheimnissen, führte zu einer Kündigung der Mitarbeiterin.

Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat in diesen Tagen für die Mitarbeiterin entschieden und die fristlose Kündigung des Arbeitgebers zurückgewiesen. Gut so, denn es ging im Kern um menschenunwürdige Missstände innerhalb der beklagten Klinik.

Details: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/whistleblowing-altenpflegerin-siegt-vor-menschenrechts-gericht_aid_647893.html

MfG.
violetta

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gelöscht_305164 violetta7388 „Hallo Max Payne, hallo Forum, der AN handelt nicht gegen arbeitsvertragliche...“
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In einem anderen Forum habe ich mich ungefähr so geäußert:
"Das Urteil des BAG halte ich für bedenklich.
AN, die rechtswidrige Machenschaften des AG zur Anklage bringen, riskieren den Bezug von ALG, weil schuldhaft gehandelt."
Jetzt wird es heftig:
Wenn ich in einem KZ arbeite, darf ich meinen Arbeitgeber nicht anzeigen?

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