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Arbeitsrecht (Betriebsgeheimnis)

violetta7388 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

endlich wieder einmal ein Urteil zum Schutze der Arbeitnehmer. Whistleblowing, in diesem Falle der Verrat von Betriebsgeheimnissen, führte zu einer Kündigung der Mitarbeiterin.

Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat in diesen Tagen für die Mitarbeiterin entschieden und die fristlose Kündigung des Arbeitgebers zurückgewiesen. Gut so, denn es ging im Kern um menschenunwürdige Missstände innerhalb der beklagten Klinik.

Details: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/whistleblowing-altenpflegerin-siegt-vor-menschenrechts-gericht_aid_647893.html

MfG.
violetta

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Max Payne violetta7388 „Arbeitsrecht (Betriebsgeheimnis)“
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Nur dass der Knackpunkt in diesem Fall nicht der "Verrat von Betriebsgeheimnissen" war, sondern die Frage, ob der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertragliche Treuepflicht (§ 241 (2) BGB) verstößt, wenn er objektiv gegen die Interessen seines Arbeitgebers handelt. In diesem Fall: wenn er Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber stellt.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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