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Arbeitsrecht (Betriebsgeheimnis)

violetta7388 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

endlich wieder einmal ein Urteil zum Schutze der Arbeitnehmer. Whistleblowing, in diesem Falle der Verrat von Betriebsgeheimnissen, führte zu einer Kündigung der Mitarbeiterin.

Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat in diesen Tagen für die Mitarbeiterin entschieden und die fristlose Kündigung des Arbeitgebers zurückgewiesen. Gut so, denn es ging im Kern um menschenunwürdige Missstände innerhalb der beklagten Klinik.

Details: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/whistleblowing-altenpflegerin-siegt-vor-menschenrechts-gericht_aid_647893.html

MfG.
violetta

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Joerg69 violetta7388 „Arbeitsrecht (Betriebsgeheimnis)“
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Das ist begrüßenswert, allerdings auch ein Extremfall.

Wieviele Abermillionen von Arbeitnehmern werden mündlich, also nicht beweisbar, zum Betrug genötigt. Fliegt das auf, hat der AN auf eigene Verantwortung gehandelt, bekommt die fristlose Kündigung, wird beim Amt gesperrt, kriegt vielleicht noch strafrechtlich eins drauf und nie wieder einen Job, verliert Partner und Familie, mit anderen Worten, wird komplett tot gemacht.

Wenn der AN hier zum Beweis Dokumente aus der Firma mitnimmt oder Sprachaufzeichnungen macht, hat er sich damit selbst schon strafbar gemacht und wird dafür garantiert bestraft. Der große Boß kauft sich mit einer Geldsumme frei, gegen die das Verfahren eingestellt wird.

Sklavenhaltergesellschaft Deutschland. Es ist so gewollt.

Aber wir sind ja die mordernste Demokratie auf der ganzen Welt - natürlich! Geht doch nach Afrika, wenn's euch hier nicht gefällt! Da hungern die Menschen!

Viele Grüße von Jörg
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