Hallo Forum,
endlich wieder einmal ein Urteil zum Schutze der Arbeitnehmer. Whistleblowing, in diesem Falle der Verrat von Betriebsgeheimnissen, führte zu einer Kündigung der Mitarbeiterin.
Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat in diesen Tagen für die Mitarbeiterin entschieden und die fristlose Kündigung des Arbeitgebers zurückgewiesen. Gut so, denn es ging im Kern um menschenunwürdige Missstände innerhalb der beklagten Klinik.
Details: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/whistleblowing-altenpflegerin-siegt-vor-menschenrechts-gericht_aid_647893.html
MfG.
violetta
Off Topic 20.457 Themen, 227.320 Beiträge
sondern die Frage, ob der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertragliche Treuepflicht (§ 241 (2) BGB) verstößt, wenn er objektiv gegen die Interessen seines Arbeitgebers handelt. In diesem Fall: wenn er Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber stellt.
sorry, aber für mich ist unverständlich, dass sich juristisch diese Frage *überhaupt* stellt.
Man stelle sich den Chefbuchhalter vor, der Unregelmäßigkeiten feststellt - und dann dahinter kommt, dass ein hoher Abteilungsleiter "schmu" macht - oder sogar der Chef persönlich.
Er weiss genau: fliegen die bei der nächsten Betriebsprüfung auf, gilt für ihn, wenn er nichts sagt "mitgehangen mitgefangen".
Oder denk mal an den Lagerleiter / Materialbuchhalter eines Chemikalienhandels der dahinter kommt, dass irgendwer illegale Geschäfte mit Chemikalien tätigt.
Wenn man dem nachweisen kann, dass er ab einem zeitpunkt X von dem Schmu gewusst hat, ist er auch dran, wegen Mitwisserschaft.
Andererseits gilt für beide: erstatten sie anzeige, sind sie nicht nur ihren Job fristlos los, sondern bekommen als Sahnehäubchen obendrauf eine 3-Monats-Sperre der Bundesagentur gegen Arbeitslose, weil sie die Arbeitslosigkeit durch ihr Verhalten selbst herbeigeführt haben ...
Sorry, aber für mich ist es schlicht Absurd, dass Menschen dafür bestraft werden, dass sie offensichtliche Straftaten den zuständigen Behörden melden...
Volker
sorry, aber für mich ist unverständlich, dass sich juristisch diese Frage *überhaupt* stellt.
Man stelle sich den Chefbuchhalter vor, der Unregelmäßigkeiten feststellt - und dann dahinter kommt, dass ein hoher Abteilungsleiter "schmu" macht - oder sogar der Chef persönlich.
Er weiss genau: fliegen die bei der nächsten Betriebsprüfung auf, gilt für ihn, wenn er nichts sagt "mitgehangen mitgefangen".
Oder denk mal an den Lagerleiter / Materialbuchhalter eines Chemikalienhandels der dahinter kommt, dass irgendwer illegale Geschäfte mit Chemikalien tätigt.
Wenn man dem nachweisen kann, dass er ab einem zeitpunkt X von dem Schmu gewusst hat, ist er auch dran, wegen Mitwisserschaft.
Andererseits gilt für beide: erstatten sie anzeige, sind sie nicht nur ihren Job fristlos los, sondern bekommen als Sahnehäubchen obendrauf eine 3-Monats-Sperre der Bundesagentur gegen Arbeitslose, weil sie die Arbeitslosigkeit durch ihr Verhalten selbst herbeigeführt haben ...
Sorry, aber für mich ist es schlicht Absurd, dass Menschen dafür bestraft werden, dass sie offensichtliche Straftaten den zuständigen Behörden melden...
Volker